Schadenersatz für verlorene Pommes?

Um 22 Jahre alte Pommes geht es an diesem Donnerstag vor dem Oberlandesgericht München: Im Streit über den Wert zweier Kartoffelstäbchen will der Senat seine Entscheidung verkünden. Der Künstler Stefan Bohnenberger fordert von seiner früheren Galerie Schadenersatz für die beiden verschwundenen Fritten.

München. Der Künstler hatte bei der Trennung von der Münchner Galerie Mosel und Tschechow die Pommes zurückverlangt, die Vorlage für ein Objekt namens "Pommes d'or" in Kreuzform aus feinstem Gold waren. Doch die Galerie konnte die Ursprungs-Pommes aus dem Jahr 1990 nicht mehr finden. Der Künstler, der inzwischen im Heimatland der Fritte, in Belgien, lebt, verlangte deshalb mindestens 2000 Euro Schadenersatz. Der Senat unter Vorsitz von Richter Hartmut Fischer muss nun entscheiden, ob die Galerie die Aufbewahrungspflicht verletzt hat.

Die Galeristin Andrea Tschechow sieht in den Pommes kein Kunstwerk, das aufgehoben werden musste - im Gegenteil. "Sie waren nie ein eigenständiges Kunstwerk", sagte sie am Mittwoch. Sobald die Gold-Pommes gegossen waren, hätten die Vorlagen mindestens gekennzeichnet oder aber vernichtet werden müssen: "Das darf sogar nicht aufgehoben werden, denn es darf kein weiterer Guss hergestellt werden, da die Gold-Pommes ein Einzelstück waren", sagte sie. "Dafür, dass es ein Unikat bleibt, steht die Galerie mit ihrem Namen gerade."

Das sehen der Künstler, sein Anwalt und eine befreundete Sammlerin ganz anders. Die Sammlerin, die mit dem Künstler seit 20 Jahren bekannt ist, erklärte im Januar vor Gericht, sie hätte die alten Pommes gerne gekauft und dafür 2500 Euro gezahlt. Sie und ihr Mann hätten den Preis akzeptiert, "weil alles ist teurer geworden". Der Künstler selbst betont, ein Original habe immer einen besonderen Wert. "Ein Original ist der Ausgangspunkt, jedes Pommeskreuz ist ein Original, jedes Frittenstäbchen hat eine andere Form", sagte Bohnenberger am Mittwoch. Es gehe auch nicht unbedingt darum, ob es Kunst sei: "Die Galerie hat die Aufbewahrungspflicht für das Original."

In erster Instanz hatte das Landgericht entschieden, der Künstler habe nicht schlüssig dargelegt, dass es sich um ein Kunstwerk handele. Für OLG-Richter Fischer ist dennoch nicht ausgeschlossen, dass die Pommes einen monetären Wert haben. Er wolle nicht der spannenden Frage nachgehen, was Kunst sei, sagte er bei der mündlichen Verhandlung. Dazu habe das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass es keinen Konsens gebe, gerade weil die Avantgarde versuche, die Grenzen des Kunstbegriffs zu erweitern. Vielmehr gehe es um eine mögliche Pflichtverletzung der Galerie. Die Pommes seien mindestes etwas, dem die Parteien Bedeutung beigemessen hätten. Und in einer Marktwirtschaft gelte: "Einen Wert hat nur das, für das ein anderer bereit ist, einen entsprechenden Preis zu zahlen."

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