Familienpflegezeit beschlossen

Schröder zufrieden – Opposition kritisiert

Arbeitnehmer sollen es künftig leichter haben, ihren Job und die Pflege von Angehörigen unter einen Hut zu bringen.

Mit den Stimmen der schwarz-gelben Koalition beschloss der Bundestag gestern die Einführung der Familienpflegezeit. Symbolbild: Archiv Berlin. Mit den Stimmen der schwarz-gelben Koalition beschloss der Bundestag gestern die Einführung der Familienpflegezeit. Damit könnten Menschen "sich Zeit für Pflege nehmen, ohne allzu große finanzielle Einbußen hinzunehmen zu müssen und ohne Angst haben zu müssen, ihren Arbeitsplatz zu verlieren", warb Familienministerin Kristina Schröder zuvor um Zustimmung für das Vorhaben.

Künftig sollen Beschäftigte die Möglichkeit haben, zur Pflege eines Angehörigen ihre Arbeitszeit maximal zwei Jahre lang auf bis zu 15 Stunden pro Woche zu reduzieren. Dabei soll es einen Lohnausgleich geben: Wer zum Beispiel nur noch 50 Prozent arbeitet, soll weiter 75 Prozent des letzten Bruttogehalts bekommen. Das zu viel gezahlte Geld wird nach der Pflegezeit verrechnet: Die Betroffenen arbeiten wieder 100 Prozent, bekommen aber weiter nur drei Viertel des Gehalts, bis das Zeitkonto ausgeglichen ist.

Einziges Manko: Der Arbeitgeber muss zustimmen. Ein Rechtsanspruch auf die Pflegezeit besteht nicht.

Schröder bezeichnete das Vorhaben als "innovatives Modell", da es die Bürger entlaste, ohne die sozialen Sicherungssysteme zusätzlich zu belasten. Die Opposition kritisierte das Gesetz hingegen als wirkungslos und warf Schröder vor, sich insbesondere bei der Frage nach einem Rechtsanspruch nicht durchgesetzt zu haben.

Die stellvertretende SPD-Vorsitzende Manuela Schwesig nannte das Gesetz "halbherzig und völlig unzureichend". Da allein die Arbeitnehmer die Lasten in Form von Gehaltseinbußen tragen müssten, handle es sich lediglich um ein "Nischenangebot für Besserverdiener". Grünen-Chefin Claudia Roth beklagte, die Pflege-Auszeit hänge allein "von der Gutwilligkeit der Unternehmen" ab.

Die familienpolitische Sprecherin der FDP, Miriam Gruß, verteidigte den Verzicht auf den Rechtsanspruch, "weil hier in unzulässiger Art und Weise in unternehmerische Freiheit eingegriffen würde".

Der CSU-Abgeordnete Norbert Geis wandte sich gegen den Vorwurf, mit der Familienpflegezeit werde die Pflege privatisiert. Die Zahl der Pflegebedürftigen werde zunehmen. Es sei daher völlig falsch, die Pflege zu sozialisieren. "Wir werden die Pflege nicht meistern, wenn wir sie nicht durch die Familie meistern", sagte er.

Der Gehaltsvorschuss, den Mitarbeiter während der Pflegezeit erhalten, wird von der Staatsbank KfW bezahlt. Um das Ausfallrisiko der Rückzahlung zu mindern, muss jeder, der Familienpflegezeit in Anspruch nimmt, eine Versicherung abschließen. dpa

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