Kassel. Ein Hartz-IV-Empfänger muss seine wertvolle Münzsammlung unter Preis verkaufen. Das Bundessozialgericht in Kassel stellte fest, dass es sich hierbei um einen Vermögenswert handelt der auf die Hartz-IV-Bezüge angerechnet werden muss. Der Kläger hatte argumentiert, seine Sammlung sei Liebhaberei. mehr...


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