Kinkerlitzchen im Kriminalamt

Neue Dokumente zeigen: Deshalb wurde LKA-Chefin Sabine Thurau wirklich gefeuert

Überraschung in der Polizei-Affäre um Sabine Thurau: Die Vorwürfe gegen die LKA-Präsidentin, die von Innenminister Rhein zum 30. September gefeuert wurde, fallen mickriger aus als bislang verlautbart. Der Fall liegt vor Gericht, in zwei Wochen wird ein Urteil erwartet. Es wird spannend.

Von Thomas Ruhmöller

Wiesbaden. Sabine Thurau – ein Foto aus besseren Zeiten. Derzeit kämpft die LKA-Chefin um ihre berufliche Zukunft. Foto: dpa Boris Rhein erlebt man selten mundfaul. Im Fall Thurau aber hält sich Hessens Innenminister neuerdings an eine Art innerbehördlicher Omertà: Kein Wort mehr! Auch sein Sprecher Mark Kohlbecher, dessen Job eigentlich das Sprechen sein sollte, sagt nichts. Nur noch dies: "Ich sage nichts."

Die Entdeckung des kollektiven Schweigens im Wiesbadener Innenministerium hat einen Grund: Was sollen sie auch sagen – die Dokumente, die dieser Zeitung übergeben wurden, sind mehr als beredt. Sie stammen aus der Personalakte Sabine Thurau, und erstmals wird mit ihnen für die Öffentlichkeit erkennbar, weshalb der Minister die Präsidentin des LKA während ihrer Probezeit wirklich feuern will.

Schandtaten & Schikanen

Erinnern wir uns: "Unpassendes Führungsverhalten", "illoyales Verhalten", "Mobbing" und "mangelnde Fähigkeit zur Konfliktlösung" – das waren die Schlagworte, mit denen im Juni das Ende der Karriere Thuraus eingeläutet wurde. Das ministerielle Donnergrollen war unüberhörbar: Rhein wollte seine Top-Kriminalistin loswerden, möglichst bald, endgültig.

Die pauschal gehaltenen Anwürfe passten nur allzu gut zu den Schandtaten, die über Thurau aus ihrer Zeit als Frankfurter Polizeivizepräsidentin bekanntgeworden waren. Dort war sie derart brachial gegen einzelne Polizisten vorgegangen, dass ein Gericht zuletzt das Land Hessen verdonnerte, 8000 Euro Schmerzensgeld an den Kripobeamten Jochen Z. zu zahlen.

Ungeachtet all dessen wurde Thurau im März 2010 zur Chefin des LKA befördert. Genau deshalb hat Rhein heute ein Problem: Auch wenn Thurau in Frankfurt mit schikanösem Verhalten eine Vielzahl von Beamten zeitlebens vergrätzt hat – der Minister kann sie deswegen als LKA-Chefin nicht feuern. Er muss ihr schwerwiegende Verfehlungen während ihrer LKA-Zeit, also aus den letzten anderthalb Jahren, nachweisen.

Personalquerelen

In dem Entlassungsschreiben, das dieser Zeitung vorliegt, führt der Minister jedoch lediglich kleinliche Personalquerelen an. Reicht das wirklich aus, in Hessen eine Polizeiführerin aus dem Amt zu werfen?

Thurau hatte, so lautet Rheins erster Vorwurf, im Herbst 2010 angeordnet, dass LKA-Abteilungsleiter E. nicht über geplante Aktionen gegen die Rockerbande Hells Angels informiert werden dürfe. Warum das zwingend hätte geschehen sollen, obwohl die Razzien als hochgeheim eingestuft waren, schreibt Rhein nicht.

Vorwurf Nr. 2: Thurau hatte vor Kollegen bekanntgegeben, dass LKA-Pressesprecher B. auf eigenen Wunsch in die Abteilung "Waffen und Falschgeld" wechsle. Rhein schreibt: Der Beamte sah sich gezwungen, "vor den versammelten Kolleginnen und Kollegen zu widersprechen": Er gehe nicht auf eigenen Wunsch, vielmehr habe ihm die LKA-Präsidentin zu verstehen gegeben, "dass er auf dieser Stelle keine Perspektive mehr hätte".

Vorwurf Nr. 3: Thurau hatte in einer internen Führungsrunde gesagt, die Kripobeamtin H. habe geheime Informationen ausgeplaudert. Das wurde der Frau zugetragen, die daraufhin bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt ein Verfahren wegen Beleidigung gegen ihre oberste Chefin anstrengte.

Und schließlich muss es noch ein Geplänkel mit Staatssekretär Koch und Landespolizeipräsident Münch gegeben haben, bei dem Thurau in einer Weise agiert haben soll, dass der Minister heute "eine loyale Zusammenarbeit" für nicht mehr möglich hält. Thurau – so schreibt Rhein im Entlassungsbrief – habe den Herren Koch und Münch gesagt, sie sei "nur aus Höflichkeit gekommen", eigentlich würde sie "lieber mit ,Entscheidern‘ sprechen".

"Verhaltensmuster"

Das ist alles? Ja, das ist alles!Vier Vorwürfe, die eher Kinkerlitzchen sind, in denen der Minister aber ein "Verhaltensmuster" ausmacht. Es gebe schließlich noch diverse Ermittlungsverfahren gegen Thurau bei der Staatsanwaltschaft.

Das stimmt – und überrascht zugleich: Denn noch vor einem Jahr hatte Rhein die allgemeine Einschätzung wie eine Monstranz vor sich hergetragen, dass auch für Polizeibeamte die Unschuldsvermutung zu gelten habe. Jetzt seine Kehrtwende: Ermittlungen als Entlassungsgrund.

Verfolgung Unschuldiger

Wie problematisch das ist, sollte man im Innenministerium eigentlich wissen. Im ersten Kündigungsschreiben war Thurau vorgehalten worden, dass gegen sie wegen Verdachts der Verfolgung Unschuldiger ermittelt werde.

Dumm gelaufen: Als das Schreiben verschickt wurde, war bereits bekannt, dass das Verfahren eingestellt wird. Die Information war offenbar im Ministerium nicht angekommen.

So gibt es viele Ungereimtheiten in dieser Geschichte. Die größte aber ist und bleibt die extrem unterschiedliche Bewertung der ranghohen Kriminalbeamtin durch den hessischen Innenminister.

Sabine Thurau sei "innovativ, qualifiziert und engagiert; sie eignet sich daher in besonderer Weise für dieses Spitzenamt der hessischen Polizei", sagte Volker Bouffier, als er die heute 56-Jährige zur Chefin des Landeskriminalamts erkor. Der damalige CDU-Innenminister, der heute hessischer Ministerpräsident ist, sagte auch noch: Thurau "ist eine gute Juristin und eine erfahrene Polizistin. Diese Kombination ist gut an der Spitze einer Behörde – das gilt einmal mehr für das Landeskriminalamt".

Anderthalb Jahr später heißt der Innenminister Boris Rhein, und der schreibt in seinem Entlassungsbrief, Thurau zeige "erhebliche Schwächen und Defizite in ihrem Führungsverhalten und der Persönlichkeit", sie lege ein "äußerst kritikwürdiges Verhalten" an den Tag, das nicht geeignet sei, "das in Rede stehende Führungsamt auszufüllen".

Spannung vorm Urteil

Was ist geschehen in den letzten anderthalb Jahren? Hat sich Sabine Thurau innerhalb von Monaten komplett verändert? Oder hat sich Boris Rhein in etwas hineingesteigert? Oder sollte sich Volker Bouffier tatsächlich auf fatale Weise geirrt haben?

Antworten aus der Behörde gibt‘s nicht. Nur Thuraus Anwalt Michael Hofferbert war zu einem kurzen Statement bereit: "Wenn alles nach rechtsstaatlichen Kriterien zugeht, dann sitzt Frau Thurau einen Tag nach dem Urteil wieder an ihrem Schreibtisch."

Das Urteil, das der Anwalt eingefordert hat, soll frühestens in zwei Wochen ergehen: Das Verwaltungsgericht Wiesbaden muss darüber entscheiden, ob Innenminister Boris Rhein die Spitzenposition des Hessischen Landeskriminalamtes umgehend neu besetzen kann – oder ob er damit warten muss, bis gerichtlich geklärt ist, ob die Kündigung von Sabine Thurau überhaupt rechtens ist.

Wie auch immer das Urteil lautet: Fortsetzung folgt.

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