Kreditkarte beim Einchecken nicht zwingend notwendig

Ein Luftfahrtunternehmen darf beim Einchecken nicht erneut die Vorlage einer Kreditkarte verlangen, wenn das Ticket bereits mit ihr bezahlt wurde. Die Fluggesellschaft wollte in diesem Fall das Ticket nicht gelten lassen.

Wer mit Kreditkarte sein Ticket bezahlt, muss die Echtheit des Tickets nicht durch nochmaliges Vorzeigen beweisen. Frankfurt. Eine Fluggesellschaft darf beim Einchecken nicht zusätzlich das Vorzeigen der Kreditkarte verlangen, wenn das Ticket zuvor bereits mit der Karte bezahlt wurde. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt in einem am Freitag bekanntgewordenen Urteil.

Nach Auffassung des Gerichts ist eine solche Regelung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Luftverkehrsunternehmens sachlich nicht gerechtfertigt und daher nichtig. Es gebe keinen sachlichen Grund für eine solch strenge Regelung, urteilte das OLG.

Die Klausel des Luftverkehrsunternehmens sah vor, dass ein Passagier beim Einchecken die Kreditkarte vorlegen muss, mit der er das Ticket gekauft hatte. Falls dies nicht möglich war, musste vor Ort ein neues Ticket gekauft werden, um die Reise anzutreten.

Die Richter werteten das Argument des Unternehmens, man wolle so dem Kreditkartenbetrug vorbeugen, als nicht überzeugend. Den Reisenden müsse die Möglichkeit geben werden, auch einen anderen Berechtigungsnachweis für den Kauf des Tickets vorlegen zu können.

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