Strafrechtler: Freispruch von Kassel ist lehrreiches Beispiel

Die jüngsten Freisprüche für den TV-Moderator Jörg Kachelmann oder einen Lehrer aus Kassel können sich nach Überzeugung des Düsseldorfer Strafrechtlers Udo Vetter auch auf kommende Urteile auswirken.

Von Martin Oversohl

Frankfurt/Köln. "Diese Fälle sind lehrreiche Beispiele und machen auch Richter sensibler", sagte der Jurist am Dienstag in einem Gespräch mit der Nachrichtenagentur dpa.

Auch die Branche der Juristen sei fähig zur Selbstkritik. "Die gewonnene Öffentlichkeit hat die segensreiche Wirkung auf Richter, wahrscheinlich unschuldige Menschen nicht so schnell zu einer Strafe zu verurteilen", zeigte sich Vetter überzeugt. Bei kommenden Prozessen würden sich Richter der Beispiele bewusst - und kämen zu sensibleren Urteilen.

In Kassel war am Dienstag ein Mann vom Vorwurf freigesprochen worden, vor neun Jahren seine Kollegin vergewaltigt zu haben. Der Mann hatte allerdings bereits fünf Jahre unschuldig hinter Gittern gesessen.

Prozesse und Urteile wegen Vergewaltigung und Missbrauch lägen in einer "juristischen Grauzone", sagte Vetter, der seit mehr als 15 Jahren auch Angeklagte in Missbrauchsprozessen vertritt. Schwer sei eine Urteilsfindung vor allem, wenn vermeintliche Vergehen erst nach Jahren angezeigt würden. "Spuren sind dann keine mehr vorhanden, unbeteiligte Zeugen gibt es bei diesen Vorwürfen selten, es steht somit Aussage gegen Aussage."

Wichtig sei in diesen Fällen vor allem der psychologische Einfluss auf ein Urteil: "Der Richter hört sich die oft detailgenauen Vorwürfe des möglichen Opfers an, kann sich nicht denken, warum sich eine Frau so etwas ausdenken sollte und wird sich auch ihres Leidens bewusst", sagte Vetter, der auch Lehrbeauftragter an der Fachhochschule Düsseldorf ist. "Und auf der anderen Seite sitzt der Angeklagte und sagt lediglich, er sei es nicht gewesen."

Richter und Öffentlichkeit müssten sich stärker bewusst sein, dass Beschuldigte nicht immer automatisch auch schuldig seien. "Man muss vor Gericht dem Zweifelsgrundsatz wieder zu mehr Geltung verhelfen", sagte Vetter. "Lieber sollte ein Gericht einen Schuldigen freisprechen als einen Unschuldigen ins Gefängnis zu schicken."

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