Welche Chance hat der Protest?

Die neuen Forderungen: Landebahn schließen, Flugbewegungen deckeln und acht Stunden Schlaf

Tausende haben am Wochenende gegen die Belastungen durch den Frankfurter Flughafen protestiert. Inzwischen wollen viele Menschen nicht mehr allein ein Nachtflugverbot zwischen 23 und 5 Uhr. Ihre wesentlichen drei Maximen gehen viel weiter, aber sind diese auch realistisch?

Von Georg Haupt

Frankfurt. Die Großdemonstration am vergangenen Samstag war der bisherige Höhepunkt der Proteste gegen den vermehrten Fluglärm in Frankfurt. Mehr als 2000 Menschen haben auch gestern Abend am Terminal 1 wiederum gegen die wachsenden Belastungen in der Region Front gemacht. Foto: dpaDie schärfste Forderung: Die neue Landebahn muss wieder geschlossen werden.

Wahrscheinlich das Verlangen mit der geringsten Aussicht auf Erfolg, obwohl die Linkspartei im Hessischen Landtag und auch Teile der Grünen (etwa deren Frankfurter OB-Kandidatin Rosemarie Heilig) den Rückbau der am 21. Oktober in Betrieb genommenen neuen Piste fordern. Für Fraport ist ein derartiges Ansinnen "inakzeptebel", wie das Unternehmen gestern auf Anfrage erklärte. Und das nicht nur wegen der reinen Baukosten in Höhe von rund 600 Millionen Euro. Es sei Konsens gewesen, dass der Ausbau für die Region und darüber hinaus "von größter wirtschaftlicher Bedeutung ist".

Rechtliche Hindernisse

Der Flughafenbetreiber ist mit dieser Ansicht in bester politischer Gesellschaft. Die Erweiterung des Frankfurter Flughafens war von Beginn an nicht nur ein klarer Auftrag des Bundesverkehrsministeriums, auch der hessische Verkehrsminister ließ gestern dazu noch einmal erklären, dass die Landesregierung, ebenso wenig wie der Hessische Landtag, nicht "einfach mal so" die Betriebsgenehmigung oder den Planfeststellungsbeschluss widerrufen könne. Dadurch seien den Flughafennutzern Rechte eingeräumt, "die nicht beliebig entzogen werden können".

Eine Bestandgarantie für die Bahn, die übrigens auch Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) bei jeder Gegelgenheit wiederholt. Was politisch und rechtlich nicht durchsetzbar ist, erscheint deshalb auch ziemlich chancenlos.

2 Der Flughafen sollte die Zahl seiner Starts und Landungen beschränken.

Etwa 460 000 Flugbewegungen gibt es derzeit in Frankfurt pro Jahr – Tendenz steigend. Das Bündnis der Bürgerinitiativen gegen Fluglärm fordert eine sogenannte Deckelung auf dem Stand von 380 000 Starts und Landungen, das entspricht etwa dem Betrieb auf dem Airport des Jahres 1997, also bevor die Diskussionen um einen Ausbau überhaupt begonnen hatten.

Andere raten zu vorsichtigeren Maßnahmen, etwa dem Einfrieren des derzeitigen Stunden-Eckwertes von rund 90 möglichen Starts und Landungen. Vor Inbetriebnahme der Landebahn lag dieser Wert noch bei 84 und laut Planungen sollen bis zum Jahr 2020 sogar 126 möglich sein – bei dann rund 750 000 Flugbewegungen jährlich.

Auch eine derartige Beschränkung des Betriebs stößt beim Flughafenbetreiber auf strikte Ablehnung. Wettbewerbsfähigkeit und Wachstumsperspektiven würden dadurch deutlich geschwächt, so ein Fraport-Sprecher in einer schriftlichen Antwort. Allerdings sei der Bedarf langfristig geplant. Es gebe kein Ziel, die Kapazität möglichst schnell voll zu nutzen.

Auch mit dieser Ansicht hat das Unternehmen wohl volle Rückendeckung der Politik. Regierungssprecher Michael Bußer bekräftigte dazu die von Ministerpräsident Bouffier schon häufig geäußerte Absicht, dem Airport keine Betriebsbeschränkungen aufzuerlegen. Allerdings müsse die Lärmbelastung in der Umgebung des Flughafens sinken, weshalb nach weiteren Maßnahmen zum aktiven und passiven Schallschutz gesucht werde. Auch zu diesem Punkt erscheinen Erfolge der Fluglärmgegner unwahrscheinlich – sofern das Bundesverwaltungsgericht demnächst in seinem Urteil die Belastungen nicht ausdrücklich begrenzt.

3 Die absolute Nachtruhe muss für die Zeit zwischen 22 Uhr und 6 Uhr gelten.

Hier könnten die Leipziger Richter am ehesten eingreifen. Schon beim ersten Urteil zum Bau des neuen Berliner Flughafens Schönefeld hatten die Richter am Bundesverwaltungsgericht eine nächtliche Betriebspause angeordnet – allerdings zwischen 0.00 Uhr und 5.00 Uhr.

In Frankfurt ist die Situation komplizierter. Ergebnis des Vermittlungsverfahrens zum Flughafenausbau ("Mediation") war auch ein absolutes Nachtflugverbot zwischen 23.00 und 5.00 Uhr, das derzeit nach dessen vorläufiger Anordnung durch den Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel auch in Kraft ist. Freiwillig dürfte Fraport auf eine Belegung dieser Zeiten nicht verzichten, zumal die sogenannten Eckstunden (22 bis 23 Uhr und 5 Uhr bis 6 Uhr) laut eines Unternehmenssprechers "genau die Stunden sind, zu denen Interkontinentalflüge nach Nordamerika rausgehen und ankommen".

Auch Hessens Verkehrsminister Dieter Posch (FDP) sieht für den Fall einer Ausweitung des nächtlichen Flugverbots die Drehkreuz-Funktion des Frankfurter Flughafens gefährdet. Eine Sprecherin des Ministers verwies zudem darauf, dass die Planfeststellungsbehörde den Betrieb in den Nachtrandstunden schon eng begrenzt habe.

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