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EU verwirrt Höchster Friseure
Meister und Innung stehen Ratlos vor Richtlinie, die angeblich das Färben von Haaren bei Jugendlichen verbietet
Eine neue EU-Verordnung sorgt für Stirnrunzeln in den Friseursalons. Das angebliche Haarfärbe-Verbot für Jugendliche stellt auch die Friseurinnung vor Rätsel.
Von Elisabeth Hofmann-Mathes
Höchst. ![]()
Die Farbpalette im Salon Wagnitz ist riesig. Enkelin Stefanie Helbing und Saloninhaber Ullrich Wagnitz klären ihre jugendlichen Kunden vor dem Färben über die möglichen Risiken auf. Foto: Reuß Ja wie denn jetzt? Darf Ullrich Wagnitz der 15 Jahre alten Schülerin die Haare blondieren, oder nicht? Sein ganzes Arbeitsleben ist der 73 - jährige Wagnitz als Friseur tätig, seit fast 48 Jahren mit eigenem Salon in Höchst selbstständig. Der erfahrene Meister sollte wissen, welche Dienstleistungen er seinen Kunden in dem Salon an der Albanusstraße zukommen lassen darf. Weiß er auch – normalerweise – wäre da nicht die EU - Verordnung, die seit einiger Zeit zu Ratlosigkeit in der Branche führt.
So war auch im Salon Wagnitz die Verwirrung groß, als vor wenigen Wochen eine junge Kundin berichtete, die Konkurrenz habe abgelehnt, ihr die Haare zu färben – mit Hinweis auf eine neue EU - Verordnung. "Das war mir völlig neu", erinnert sich Wagnitz. Wenig später flatterte ein Anschreiben der Friseurinnung Frankfurt ins Haus. "Es dürfen keine Jugendlichen unter 16 Jahren mit Haarfarben behandelt werden, die den Hinweis im Beipackzettel enthalten", heißt es in dem Schreiben, das den Friseuren zuging.
Allergischer Schock
Die Rede ist von Oxidationsfärbemitteln, in denen Phenylendiamine enthalten sind. Der Wirkstoff kann Allergien auslösen. Im September 2009 war ein 13 - Jähriger Schotte durch einen allergischen Schock, den ein Haarfärbemittel hervorgerufen hatte, gestorben. Mit der nun inkraftgetretenen neuen EU - Verordnung wurde diese Substanz nun in die Liste der Zusatzstoffe aufgenommen, die mit einem Warnhinweis gekennzeichnet sein müssen. "Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt."
Die Innung sah damit ein altersabhängiges Verbot gegeben, und informierte ihre Mitgliedern darüber schriftlich. "Dies gilt rechtlich und auch aus Haftungsgründen, selbst dann, wenn zum Beispiel die Eltern einer solchen Farbbehandlung schriftlich zustimmen würden", ließ die Innung die Friseure, und die wiederum ihre Kunden, wissen.
"Unsere Kunden waren teilweise regelrecht geschockt und verärgert", erklärt Friseurmeisterin Stefanie Helbing, Enkeltochter des Saloninhabers Wagnitz. Müssen Teenager nun also künftig bis zum 16. Geburtstag auf blondierte Locken verzichten? Und müssen Drogeriemärkte eine Alterskontrolle durchführen, bevor sie ihren Kunden Blondiercreme verkaufen?
Wir fragten bei der Friseurinnung in Frankfurt nach, die den Warnhinweis an ihre Mitglieder versendet hatte. Dort herrscht allerdings immer noch große Verunsicherung. "Niemand weiß, was die Verordnung tatsächlich bedeutet", sagt Obermeisterin Gerda Pescht.
Überall Ratlosigkeit
Die Innung fühle sich schlecht informiert und sieht den Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks in der Pflicht. Nach Presseartikeln hatte der ebenfalls über das angebliche Verbot berichtet. Auf Nachfrage dieser Zeitung gab der Verband jedoch keine Auskünfte zum Thema. Ratlosigkeit herrscht auch in zahlreichen Internetforen. Aber wer kann nun den Friseuren im Land eine verlässliche Auskunft geben? Und wie sollen sich die Friseure verhalten, bis tatsächlich klar ist, welche Auswirkung die Verordnung für sie hat?
"Wir machen so weiter, wie bisher: Jugendlichen unter 16 Jahren färben wir nur nach entsprechender Aufklärung über die Risiken und mit Genehmigung der Eltern die Haare", erklären die Meister im Friseursalon Wagnitz. Bestätigt fühlen sie sich durch eine Veröffentlichung, die vor wenigen Tagen in einem Fachmagazin erschien. Dort wird die Verordnung lediglich als Warnhinweis und nicht als Verbot interpretiert. "Friseure dürfen nach Auskunft von Rechtsexperten die Haare von Unter-16-Jährigen weiterhin färben. Sie sind jedoch aufgefordert, verantwortungsbewusst zu handeln und ihre Kunden über mögliche allergische Reaktionen und Gesundheitsrisiken aufzuklären", heißt es dort. So verfährt das Team im Salon Wagnitz ohnehin. Ob mit oder ohne Verordnung, im Sinne ihrer Kunden.



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