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Junge Frau gegen ihren Willen sterilisiert
Weil er keine Kinder wollte, ließ ein Mann seine Frau gegen ihren Willen sterilisieren. Foto: dpa
Eine schrecklich nette Familie, in die die junge Frau aus Marokko eingeheiratet hat: Man schlug sie, und weil er keine Kinder wollte, ließ der Mann seine Frau sterilisieren.
Frankfurt. Hilflos in Frankfurt, hilflos ihrem Ehemann (32) ausgeliefert, das war die Lage der knapp 18-jährigen jungen Frau, als sie 1998 aus ihrem Heimatland Marokko nach Deutschland kam. Kein Wort Deutsch sprach sie. Den Ton in ihrem Leben in der neuen Umgebung gab der Gatte, ein Landsmann, an, gaben auch die Schwiegermutter (70) und die Schwägerin(42) an.
Zu den klaren Ansagen des Mannes an seine junge Frau gehörte, dass er keinen Nachwuchs wünsche. Als sie 1998 schwanger wurde, verlangte er die Abtreibung. Die Frau lehnte das ab. Es kam ein Sohn zur Welt. Als die Frau 2004 erneut schwanger wurde, griff die Sippe zu brutaleren Methoden. Schwiegermutter und Schwägerin sollen sie festgehalten haben, während der Ehemann die Schwangere am ganzen Körper mit Fausthieben traktierte. Ziel, sagt die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklage gegen die drei gewalttätigen Familienmitglieder, sei der Abbruch der Schwangerschaft gewesen.
Das Ziel verfehlten sie freilich. Die junge Frau brachte einen zweiten Sohn zur Welt. Sehr bald nach dessen Geburt suchte sie auf Veranlassung und in Begleitung des Gatten eine Gynäkologin auf. Die Verhandlungen mit der Ärztin führte der Mann, weil die Patientin immer noch nicht Deutsch sprach. Er spiegelte seiner Frau vor, es ginge um das Einsetzen einer empfängnisverhütenden Spirale. Tatsächlich hatte der Mann mit der Ärztin über die Sterilisation seiner damals 24-jährigen Frau verhandelt.
Nach anfänglichen Bedenken überwies die Ärztin die zweifache Mutter in eine Tagesklinik, wo der Eingriff vorgenommen wurde. Erst später erfuhr die Patientin, was ihr widerfahren war. Als es wieder einmal im häuslichen Umfeld zum Streit kam, schlug ihr die Schwiegermutter einen Topf auf einen Oberschenkel. Die Frau lebt inzwischen getrennt von ihrem Mann und dessen Sippe. Am Dienstag, 3. August, wird es indessen ein Wiedersehen geben – vor Gericht. Ehemann, Schwägerin und Schwiegermutter müssen sich vor der Großen Strafkammer des Landgerichts verantworten wegen versuchter Abtreibung, gemeinschaftlicher Körperverletzung und schwerer Körperverletzung (Gerichtsgebäude E, Saal I, Hammelsgasse). Der Prozess ist öffentlich.


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