Kein Lkw-Durchfahrverbot

Limburg. Der Landrat als Chef der Verkehrsbehörde im Kreis Limburg-Weilburg sieht gegenwärtig keine Grundlage, um ein Durchfahrverbot für Lastwagen in Limburg anzuordnen. Das geht aus einer Antwort von Landrat Manfred Michel (CDU) auf eine Anfrage der SPD-Fraktion im Kreistag zurück.

In ihrer Anfrage nahm die SPD Bezug auf Darmstadt, wo der Lkw-Verkehr zu bestimmten Tageszeiten ausgeschlossen werden kann. Außerdem ging es um den Luftreinhalteplan für Limburg und die Anregung des Landrats vom Dezember 2010, zu dieser Thematik einen "runden Tisch" einzurichten.

Wie Michel im Kreistag berichtete, sei das hessische Umweltministerium damit befasst, einen Luftreinhalteplan für Limburg aufzustellen. Der Planentwurf liege der Stadt vor, sei ihm aber noch nicht zur Verfügung gestellt worden. Nach Auskunft des Ministeriums sehe der Planentwurf keine Umfahrungen vor. Lkw-Umleitungen und Straßensperrungen seien nicht beabsichtigt.

Bei einer Besprechung der Stadt mit Umweltministerium, Regierungspräsident, Polizei und der Kreisverkehrsbehörde sei der Stadt im März dieses Jahres dargelegt worden, dass sie ein Umgehungskonzept vorlegen müsse, bevor ein Verbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen in Betracht kommen könne.

Im April 2011 habe die Stadt dem Umweltministerium Vorschläge für Umleitungsstrecken auf dem Limburger Gebiet unterbreitet. Dabei habe die Stadt darauf hingewiesen, sie sehe den Bund in der Pflicht, Entlastungen für Limburg vorzuschlagen und umzusetzen. Der Bund sollte daher auch Gespräche mit Vertretern von Rheinland-Pfalz führen, um weitläufige Umgehungsmöglichkeiten zu schaffen.

Die Stadt, so der Landrat in seiner Antwort an die SPD-Kreistagsfraktion, habe lediglich kleinräumige Umgehungsmöglichkeiten aufzeigen können. Dabei habe sie zugleich massive Probleme der Realisierung dargelegt. Die Vorschläge aus der Domstadt seien inzwischen im Umweltministerium bewertet worden. Im Luftreinhalteplan werde dargelegt, dass die von der Stadt unterbreiteten Vorschläge aufgrund der Hindernisse nicht weiterführend seien. Bei dieser Sachlage, so der Landrat, sehe er keine Grundlage für die Anordnung eines Durchfahrverbotes für Lkw. bl

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