Niederneisen stimmt für Fortführung der Planungen

Das Thema "Aarumgehung" ist wieder in ruhigem Fahrwasser. Die Erwartungshaltung war im Gemeinderat Niederneisen groß, die Abstimmung eindeutig.

Niederneisen. Mit einer Gegenstimme entschied sich der Gemeinderat von Niederneisen am Dienstagabend für die Fortsetzung der Planungstätigkeiten hinsichtlich der Aarumgehung durch das Landesamt für Mobilität (LBM).

Ausdrücklich begrüßte der Rat, dass trotz der durch den LBM vorgetragenen Favorisierung der Variante IV die Durchführung des Raumordnungsverfahrens mit allen sechs Varianten erfolgen wird.

Die Erwartungshaltung der rund 80 Bürgerinnen und Bürger, die im Gasthaus "Zur Linde" erschienen waren, um als Zuhörer an der außerordentlichen Sitzung des Rates teilzunehmen, war groß. "Für mich eigentlich sehr verwunderlich, denn an unserer Grundposition hat sich nichts geändert. Die Niederneisener Gemeinderäte verfolgten schon vor Jahrzehnten das Ziel, durch eine Aarumgehung die leidvolle Situation der betroffenen B 54-Anwohner zu ändern", so Ortsbürgermeister Karl-Werner Jüngst in einem Gespräch mit unserer Zeitung vor der Sitzung. Sinngemäß äußerte er sich auch bei der Sitzungseröffnung und Begrüßung, zu der er auch den Chef des Landesbetriebs Mobilität (LBM), Ulrich Neuroth, und dessen Stellvertreter Lutz Nink willkommen hieß.

Zustimmung

Der einzige Tagesordnungspunkt den es zu verhandeln galt, war die offizielle Zustimmung des Rates für die vom LBM ausgearbeiteten Varianten. Dieser Punkt stand vor der Zwei-Wochen-Frist schon mal auf der Tagesordnung und war letztlich vertagt worden. Diese Maßnahme hatte bei mehreren betroffenen Anliegern (besonders in Flacht) zu Irritationen und Unsicherheiten geführt (die NNP berichtete).

Jüngst stellte klar, dass die Vertagung einzig einem Grund diente. Die Gemeinderatsmitglieder sollten durch die beiden Vertreter des LBM über den aktuellen Stand der Umgehungsplanungen, dem rechtlichen und zeitlichen Verfahrensfortgang und den vorbereitenden Arbeiten für ein Raumordnungsverfahren informiert werden, "um anschließend zum Wohle unserer Bürger entscheiden zu können".

Neuroth und Nink hatten die Anwesenden im Wesentlichen unterrichtet, dass die Vorplanungen abgeschlossen seien und mit den sechs Varianten in einem ersten Schritt konfliktarme Korridore erarbeitet wurden. Unter der Voraussetzung der Zustimmung aller betroffenen Gemeinden (die jetzt erreicht sind) kann der Landesbetrieb die Unterlagen für die Beantragung eines Raumordnungsverfahrens bei der Struktur- und Genehmigungsbehörde zusammenstellen. "Obwohl der Bund die Varianten V und VI aus Kostengründen nicht unterstützen will, werden sie zu Vergleichszwecken mit in das Raumordnungsverfahren aufgenommen", so Lutz Nink. Gleichwohl wird das Amt die Variante IV als "favorisierte Variante" deklarieren.

Verträgliche Korridore

Zudem stellte Nink nochmals klar, dass derzeit nur verträgliche Korridore erarbeitet sind und Detailplanungen (wie Brücken, Schallschutz) erst später erfolgen. Zu einer Zeitschiene für das gesamte Projekt stellte Nink folgende Planung auf: Über den Abschluss des Raumordnungsverfahrens (etwa Mitte 2013, Gültigkeit fünf Jahre) könne es anschließend über die Detailplanungen zur Planfeststellung, als Maximum also 2018, kommen. Die Planfeststellung ist in zwei Verfahrensabschnitte geteilt. Während der Phase der Anhörung werden die Pläne vor Ort in den betroffenen Gemeinden ausgelegt.

Auf diese Weise kann jeder Bürger prüfen, ob er von einem Projekt in irgendeiner Weise betroffen sein könnte. Ist dies der Fall, kann er bis zu einer bestimmten Frist Einwendungen gegen das Projekt erheben. Diese können dann in einem Erörterungstermin diskutiert und besprochen werden. Anschließend stellt die Planfeststellungsbehörde im zweiten Verfahrensabschnitt – dem Beschlussverfahren – den Plan fest. Gegen diese Entscheidung können unter anderem Bürger, Gemeinden und anerkannte Naturschutzvereine Klage bei den zuständigen Gerichten erheben. rpk

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