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Postraub: Urteil nach 13 Jahren
Sindlingen. Zwei Jahre zur Bewährung – so lautet die Strafe, die das Frankfurter Landgericht gestern im Prozess um eine 13 Jahre zurückliegende Serie von Raubüberfällen verhängte, zu der auch der Überfall auf eine Postagentur in Sindlingen gehörte. Der 39 Jahre alte Angeklagte, der damals im Fluchtauto am Steuer saß, mittlerweile aber ein selbstständiger Trockenbauunternehmer mit Familie ist, profitierte besonders von dem lange zurückliegenden Tatzeitpunkt und seiner positiven Zukunftsprognose. Auch die Staatsanwaltschaft hatte sich für die Bewährungsstrafe ausgesprochen.
Neben der Sindlinger Tat, bei der rund 100 000 Mark erbeutet worden waren, kam es 1999 noch zu zwei weiteren Überfällen auf ein Schmuckgeschäft im Kreis Gießen (200 000 Mark Beute) und eine Sparkassenfiliale in Wetzlar (ebenfalls 200 000 Mark). Die beiden Haupttäter wurden in eigenen Prozessen bereits zu Haftstrafen von mehr als zehn Jahren verurteilt. Einer von ihnen hatte in seinem Prozess eine Art "Lebensbeichte" abgelegt und dabei auch den Namen des Fluchthelfers genannt. Der zwischenzeitlich zum Familienvater gewordene Mann wurde daraufhin von seiner kriminellen Vergangenheit eingeholt.ge



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