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Gebührenstreit: Prozess am 4. August
Es gibt Platzkarten im Gerichtssaal
Hat die Grävenwiesbacher Rathausverwaltung tatsächlich Gebühren falsch berechnet und zweckentfremdet? Diese Frage soll im anstehenden Prozess geklärt werden.
Grävenwiesbach/Frankfurt. Nicht nur die Bürgermeisterwahl mit ihren vier Kandidaten am 4. September wird spannend. Noch vor der Wahl könnte das Verfahren der Grävenwiesbacher Bürger gegen die Gemeinde Grävenwiesbach, vertreten durch Bürgermeister Hellwig Herber (FWG), wegen angeblich unrichtiger Gebührenbescheide seinen Abschluss finden, teilte gestern der Vorsitzende der Bürgergemeinschaft für gerechte Gebühren, Rudolf Albert, mit. "Der vorsitzende Richter der 3. Kammer am Verwaltungsgericht Frankfurt hat für Donnerstag, 4. August, zur mündlichen Verhandlung geladen."
Die Bürgergemeinschaft habe Rechtsanwalt Roland Friedrich und 59 der insgesamt 62 Kläger umfangreiches Zahlenmaterial bereitgestellt. "199 Seiten Schriftsätze wurden bisher verfasst mit umfangreichen Anlagen, die belegen werden, dass seit 1995 – so lange sind die Vorgänge zurückverfolgbar – die Gemeinde keine korrekten Gebühren erhoben hat und den Gebührenzahlern zu viel abgenommen wurde für Trinkwasserversorgung, Abwasserbeseitigung und Müllentsorgung", sagt Albert. "Die Vermögensschädigung beträgt jetzt bereits 2,3 Millionen Euro."
Allerdings werde wegen der identischen Ausgangslage von Bürgern, die 2007 durch die Widersprüche gegen die Bescheide der Gemeinde den Prozess ins Rollen brachten, ein Verfahren – sozusagen als Musterverfahren – aktuell verhandelt. "Es darf, sobald ein Urteil vorliegt, davon ausgegangen werden, dass dieses Urteil dann auch für alle anderen Kläger Geltung haben wird", so Rudolf Albert.
Das Gericht sei zudem bis vor kurzem noch nicht mit den durch die Beklagtenseite vorgelegten Unterlagen zufrieden gewesen, weiß der Vorsitzende. Es habe allerdings mit Anberaumung des Verhandlungstermins der Gemeinde noch auferlegt, eine Reihe von gemeindlichen Unterlagen bis Ende dieser Woche vorzulegen.
Da diese Dokumente bereits schon einmal zu einem früheren Zeitpunkt vom Rechtsanwalt der Kläger angefordert, von der Grävenwiesbacher Verwaltung aber nicht geliefert worden seien, vermute er, "dass die Gemeinde die Unterlagen auch bis Fristende schuldig bleiben wird".
Fadenscheinig
"Die unerwartete Terminfestlegung mag auch zum Großteil die Ursache sein, warum Bürgermeister Hellwig Herber so kurzfristig den Entschluss gefasst hat, nicht noch ein weiteres Mal zu kandidieren", meint Albert. Die bislang vorgebrachten Sticheleien in Richtung der neuen Mehrheit im Gemeindeparlament, welche mit ihrer Politik Grävenwiesbachs Zukunft verbauen würde, sind für Albert "durchsichtig und fadenscheinig".
"Der Verhandlungstermin genau einen Monat vor der Bürgermeisterwahl und eine Andeutung, dass es bereits an dem Tag nach einigen Stunden Verhandlung zu einem Urteil kommen kann, mag ihn mehr erschreckt haben", behauptet der Vorsitzende der BG.
Die Bürgergemeinschaft organisiert für den Verhandlungstag die Teilnahme von Interessierten. Da es nur 61 Besucherplätze im Gerichtssaal gibt, habe das Gericht beschlossen, Platzkarten auszuteilen. Einige Plätze seien noch frei. Wer an der Verhandlung teilnehmen möchte, sollte sich bei Horst Ambrosius telefonisch unter Telefon (0 60 86) 13 64 melden. Die Hin- und Rückfahrt soll mit privaten Autos erfolgen. Mitfahrgelegenheiten werden von der BG organisiert. Wer selbst anreist: Das Verwaltungsgericht befindet sich in der Adalbertstraße 18, nicht weit vom Westbahnhof Frankfurt gelegen, der mit der S 5 zu erreichen ist.uko



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