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Dierolf: Gleichheit gilt auch für die Ehefrau des OBs
Bad Homburg. "Die von der CDU beantragte ,Missbilligung’ des gesamten Magistrats und des Oberbürgermeisters ist ein Werturteil, für das man wenigstens eine einzige nachvollziehbare Begründung nennen sollte, wenn man vor Akteneinsicht, ohne Fakten, diesen Antrag stellt", meldete sich gestern Stadtverordnetenvorsteher Axel Dierolf (NHU) noch einmal zur Diskussion darüber, dass des OBs Ehefrau Gabriele Korwisi Personalchefin im Rathaus geworden ist, zu Wort.
"Wollte die CDU, dass Korwisi seine Frau zwingt, ihr Grundrecht auf Berufsfreiheit aufzugeben? Wie genau hätte er nach Meinung der CDU seine Frau zwingen sollen?", fragt Dierolf in einem Schreiben an die TZ.
Gabriele Korwisi arbeite seit fast 25 Jahren bei der Stadt, einig seien sich alle, dass sie die qualifizierteste aller Bewerber gewesen sei und schon seit ihrer Beförderung durch den damaligen CDU-Magistrat als Führungskraft tätig.
Dierolf: "Die Grundrechte auf freie Berufswahl, freie Entfaltung der Persönlichkeit und Gleichheit vor dem Gesetz gelten sowohl für Partnerinnen von Landräten, Ehefrauen von Oberbürgermeistern als auch für alle Bürger, so dass ich jedes Mal wieder aufstehen werde, wenn hiergegen verstoßen werden soll; auch wenn es unpopulär ist."red



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