Eindeutig zu oft schwarz gefahren

Oberursel. Ermahnungen und Verwarnungen haben keine Wirkung gezeigt. Für eine junge Oberurselerin, die erneut ohne Fahrkarte in der Bahn erwischt wurde, gab’s jetzt von der Jugendrichterin kein Pardon.

Weil eine junge Oberurselerin am 18. Oktober vorigen Jahres keine Fahrkarte für die U-Bahn nach Frankfurt löste, muss sie nun zwei Wochen Jugendarrest in Gelnhausen verbüßen. Ein hartes Urteil, so der erste Eindruck. Aber für die hohe Strafe gibt es Gründe, denn die 18-Jährige ist schon zu oft schwarz gefahren. Und wer nicht hören will, muss fühlen, besagt ein Sprichwort.

Bereits sieben Strafverfahren wegen "Leistungserschleichung" kamen bei Gericht zur Anklage. Zunächst gab es Ermahnungen, später folgten Verwarnungen. Aber die Oberurselerin fuhr weiter schwarz. Dann folgte zur Abschreckung ein Wochenendarrest. Beim nächsten Verstoß gab es eine Woche Jugendarrest in Gelnhausen. "Das war nicht schön, das war richtig schlimm", sagte sie hierzu vor der Bad Homburger Jugendrichterin. Doch einen Monat später wurde die 18-Jährige erneut ohne Fahrschein in der Bahn erwischt.

Nach Einschätzung der Jugendrichterin dürften es aber noch weit mehr "Schwarzfahrten" gewesen sein, denn nicht jede Tat werde bemerkt, hielt sie der Angeklagten vor. Die Vertreterin der Jugendgerichtshilfe hob nur resignierend die Schultern. "Ich bin ratlos", sagte sie. Sie verwies auf die problematischen familiären Verhältnisse der Angeklagten. "Die sind nicht auf Rosen gebettet, die Familie lebt mehr oder minder von Sozialhilfe", berichtete sie.

Dann solle die 18-Jährige eben nicht Bahn fahren, wenn sie dies nicht bezahlen könne, urteilten Staatsanwältin und Richterin. Ob sich die junge Angeklagte die richterlichen Ermahnungen dieses Mal zu Herzen nimmt, bleibt abzuwarten. "Im Jugendarrest Gelnhausen wollten die mir gar nicht glauben, dass ich nur wegen "Schwarzfahrt" einsitzen muss", sagte sie. Wenn sie ihr Verhalten nicht ändere, führe dies mit Sicherheit zur nächsthöheren Strafe, und dies sei eine Jugendstrafe von sechs Monaten, erfuhr sie von der Staatsanwältin. hab

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