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KfB fordert Klarheit bei "Deals"
In Dringlichkeitsantrag wird Prüfung der Rechtslage von Immobiliengeschäften gefordert – Stadt hält sich bedeckt
Will sich die Stadt den Frieden mit einem Investor erkaufen, der sich bei einem Grundstücksgeschäft benachteiligt gefühlt hat? Wäre das rechtens? Die KfB will zumindest die letztere Frage beantwortet wissen.
Von Boris Schöppner
Kronberg. Grundstücksgeschäfte gehören eigentlich nicht in die Öffentlichkeit. Doch die KfB (Kronberg für die Bürger) sieht jetzt bei einem Grundstücksgeschäft der Stadt grundsätzliche, juristische Fragen berührt und hat einen Dringlichkeitsantrag für die nächste Stadtverordnetenversammlung gestellt und sich mit einer Presseerklärung an die Öffentlichkeit gewandt. "Es gibt seitens des Magistrats konkrete Überlegungen, Immobiliengeschäfte als ,Kompensationsgeschäfte‘ durchzuführen", heißt es in der Antragbegründung. Und in der Pressemittelung wird ausgeführt: "Nach Auffassung der KfB ist aufgrund der fehlenden Transparenz ein Vermögensschaden für die Stadt Kronberg zu befürchten."
Die KfB will prüfen lassen, "ob es zulässig ist, städtische Immobilien ohne Kenntnis des Marktwertes und ohne Ausschreibung zu verkaufen." Laut KfB geht es um den Verkauf zweier städtischer Liegenschaften: "Im Brühl 6-8" und "Im Brühl 10". Die KfB hält es für "rechtlich besonders fragwürdig", wenn dieser "marktferne Verkauf von Immobilien in Verbindung mit anderen Rechtsgeschäften" stehe. "Im konkreten Fall, wenn der Verkauf von Immobilien unter dem Vorbehalt des Verzichts auf einen Widerspruch gegen die Ausübung eines städtischen Vorverkaufsrechts auf eine andere Immobilie geschehen soll."
Viel Fantasie ist nicht erforderlich, um dahinterzukommen, dass das Vorverkaufsrecht für den Bahnhof gemeint ist, auch wenn Dr. Heide-Margaret Esen-Baur, Fraktionschefin der KfB, dazu keine Aussage machen wollte. "Es geht darum, grundsätzliche Fragen zu prüfen." Das sei die Vorbedingung für die Meinungsbildung bei diesen "verschachtelten Geschäften", zumal die Stadtverordneten als juristische Laien Schwierigkeiten hätten, "einen solchen Deal" zu beurteilen. Die Politikerin fordert ein transparentes Verfahren, denn bislang sei unklar, "wie hoch der Wert des Klageverzichts bemessen wird und ob dieser angemessen und vertretbar ist". Und: Der Wert solle sich im städtischen Etat wiederfinden. Auch steuerliche Fragen sollten bei der Prüfung geklärt werden.
Andreas Feldmann von der Verwaltungssteuerung der Stadt Kronberg sagte auf Anfrage der Taunus Zeitung, die Stadt werde sich nicht öffentlich zu Grundstücksangelegenheiten äußern. Da der KfB-Antrag sehr juristisch gehalten sei, werde die Stadt die inhaltlichen Aspekte prüfen. Die Stadtverordnetenvorsteherin Blanka Haselmann (CDU) prüfe derzeit, ob die Voraussetzungen für einen Dringlichkeitsantrag erfüllt seien.



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