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Polemik und Populismus
Michael Lennartz kommentiert das Urteil des Bundesgerichts.
Mitgegangen, mitgehangen. Stark vereinfacht lässt sich das Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) zum Stadionverbot für gewaltbereite Fans auf diese einfache Formel reduzieren. Und mal ehrlich: Wenn sich der Anhänger eines Fußballclubs einer Fangruppe anschließt, die eher auf Krawallmacherei aus ist und bewusst die körperliche Konfrontation mit den gegnerischen Fans sucht, dann verdient er, auch wenn er nur Mitläufer ist, die gleiche Bestrafung wie der Täter, dessen Verhalten er ja offensichtlich billigt. In diesem Falle also ein Stadionverbot.
Das ist der betreffende Verein allein schon seinen friedlichen Anhängern schuldig!
Das Dilemma ist nur: In der Reaktion auf das BGH-Urteil schrecken beide Lager vor Polemik und populistischen Äußerungen nicht zurück. Wenn der Vorsitzende der Polizeigewerkschaft von «Lebensgefahr» für jeden Stadionbesucher spricht, dann facht er die aufgeheizte Stimmung damit nur noch mehr an, dann werden sich die Fronten weiter verhärten. Diese Äußerung mit «geistiger Brandstiftung» zu kontern, zeugt freilich ebenso wenig von dem Willen, die Situation zu beruhigen.
Noch einmal: Das Urteil ist nachvollziehbar. Und im Prinzip könnten auch die Fans gut damit leben, weil der BGH ausdrücklich betont, dass die Vereine nicht willkürlich (!) Leute aussperren dürfen. Jedem echten Fan müsste schließlich auch daran gelegen sein, sich von potenziellen Störern und gewaltbereiten Hools abzugrenzen.
Klar, das ist graue Theorie. Die BGH-Entscheidung trägt kaum zur Deeskalation bei. Das können nur die beiden Lager in vernünftiger Kooperation.


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