Eltern können Studiengebühren ihres Kindes für den Besuch einer privaten Hochschule nicht als außergewöhnliche Belastung bei der Einkommensteuer abziehen. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden und damit den steuerlichen Abzug der Kosten durch die Eltern nicht zugelassen. In dem entschiedenen Fall hatten die Eltern für das Studium ihres 22-jährigen...
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