Wer Opfer eines Einbruchsdiebstahls wird, muss so schnell wie möglich die Liste der gestohlenen Sachen bei der Polizei einreichen. Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Nürnberg ist das Einreichen der Stehlgutliste eine spontan zu erfüllende Obliegenheit des Versicherten. Zudem duldet das Erstellen der Liste nicht nur keinen Aufschub, sondern...
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