Ratschläge zur Vorsorge

Da in den meisten Familien das Thema „Sterben und Tod“ immer noch tabu ist, ist auch die Mehrzahl nicht genügend vorbereitet. Dies ist nicht nur eine finanzielle Frage, zum Beispiel ob ein Testament besteht, sondern auch eine emotionale Angelegenheit. Oft wissen noch nicht mal die Ehepartner, wie der ihnen am nächsten stehende Mensch beerdigt werden möchte.

Und wer infolge eines Unfalls, einer schweren Erkrankung oder auch nur durch Nachlassen der geistigen Kräfte seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann, für den müssen andere entscheiden. Aber aufgepasst: Weder nahe Verwandte noch der Ehepartner haben das Recht, für ihre Angehörigen Entscheidungen zu treffen, oder Anspruch darauf, als deren Betreuer bestellt zu werden. In diesem Fall bestimmt das Vormundschaftsgericht einen Betreuer zur gesetzlichen Vertretung. Um einer solchen Situation vorzubeugen, muss rechtzeitig vorgesorgt werden. Mit Vorsorgevollmacht, Betreuungs- sowie Patientenverfügung werden Personen bestimmt, die Betroffene im Fall der Handlungsunfähigkeit in allen oder in speziellen Lebensbereichen vertreten können.

Lebensbaum der Hoffnung für unheilbar kranke Kinder

Ein Baum, Symbol des Lebens, an die Wand gemalt: Grüne Blätter, Namen darauf geschrieben, Fotos aufgeklebt. Neben manchem Namen fliegt ein goldener kleiner Schmetterling. „Das bedeutet, dass das betroffene Kind bereits verstorben ist“, erklärt Gregor Schmidt, Koordinator des Ambulanten Kinderhospizdienstes in Frankfurt. Um ihrer zu gedenken, gibt es in den Räumlichkeiten des Vereins in der Fellnerstraße 11 in Frankfurt den aufgemalten Baum. Mittlerweile sei es in manchen Familien sogar so, dass die betroffenen Eltern nach dem Tod ihres Kindes einen richtigen Baum pflanzen. Auf diese Weise bleibe das Kind dann weiter verwurzelt in der Erde und wachse.
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Patienten- und Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht

Die Patientenverfügung ist eine vorsorgliche Verfügung für die medizinische Versorgung, die an den Arzt gerichtet ist. Hier kann zum Beispiel festgelegt werden, wer im Falle einer Handlungsunfähigkeit des Betroffenen einer Operation zustimmt, Einsichten in Krankenunterlagen nehmen oder seine Zustimmung zu Bluttransfusionen beziehungsweise Organspenden geben darf. mehr...

Körper- oder Organspende nach dem Tod

Mit einer Organ- oder Körperspende kann man seinem Dasein auch über den Tod hinaus einen Sinn geben. mehr...

Sterbebegleitung

Die Hospizbewegung gibt unheilbar kranken Menschen die Möglichkeit, würdevoll zu sterben und steht gleichzeitig Angehörigen zur Seite. mehr...

Bestattungsverfügung

Die Form der Bestattung richtet sich in erster Linie nach dem Willen des Verstorbenen. Nur wenn keine Bestattungsverfügung vorliegt, entscheidet nach dem Gesetz der nächste Angehörige über die Art der Bestattung. mehr...

Sterbegeldversicherung

Sterbegeldversicherungen können davor bewahren, durch einen Todesfall in finanzielle Schwierigkeiten zu kommen. Bestattung, Friedhofsgebühren, Steinmetzkosten und die Erstbegründung eines Grabes summieren sich laut Informationen des Bundesverbandes deutscher Bestatter schnell zu einem Betrag von mehr als 4000 Euro. mehr...


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Der außergewöhnliche Bildband "Der Frankfurter Hauptfriedhof" entführt an einen zauberhaften Ort der Stille, ganz nach dem Motto "Ein Friedhof, schön wie ein Park".

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