Ein Baum, Symbol des Lebens, an die Wand gemalt: Grüne Blätter, Namen darauf geschrieben, Fotos aufgeklebt. Neben manchem Namen fliegt ein goldener kleiner Schmetterling. „Das bedeutet, dass das betroffene Kind bereits verstorben ist“, erklärt Gregor Schmidt, Koordinator des Ambulanten Kinderhospizdienstes in Frankfurt. Um ihrer zu gedenken, gibt es in den Räumlichkeiten des Vereins in der Fellnerstraße 11 in Frankfurt den aufgemalten Baum. Mittlerweile sei es in manchen Familien sogar so, dass die betroffenen Eltern nach dem Tod ihres Kindes einen richtigen Baum pflanzen. Auf diese Weise bleibe das Kind dann weiter verwurzelt in der Erde und wachse.
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Ratschläge zur Vorsorge
Da in den meisten Familien das Thema „Sterben und Tod“ immer noch tabu ist, ist auch die Mehrzahl nicht genügend vorbereitet. Dies ist nicht nur eine finanzielle Frage, zum Beispiel ob ein Testament besteht, sondern auch eine emotionale Angelegenheit. Oft wissen noch nicht mal die Ehepartner, wie der ihnen am nächsten stehende Mensch beerdigt werden möchte.
Und wer infolge eines Unfalls, einer schweren Erkrankung oder auch nur durch Nachlassen der geistigen Kräfte seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann, für den müssen andere entscheiden. Aber aufgepasst: Weder nahe Verwandte noch der Ehepartner haben das Recht, für ihre Angehörigen Entscheidungen zu treffen, oder Anspruch darauf, als deren Betreuer bestellt zu werden. In diesem Fall bestimmt das Vormundschaftsgericht einen Betreuer zur gesetzlichen Vertretung. Um einer solchen Situation vorzubeugen, muss rechtzeitig vorgesorgt werden. Mit Vorsorgevollmacht, Betreuungs- sowie Patientenverfügung werden Personen bestimmt, die Betroffene im Fall der Handlungsunfähigkeit in allen oder in speziellen Lebensbereichen vertreten können.
Hinterbliebene, Familie und Freunde können auf diesen Seiten Anteil nehmen am Tod eines Menschen. Die Traueranzeigen unserer Printausgaben werden 13 Monate online weitergeführt.
