30.07.2010 Lokales Kelkheim

Kopfnuss nach Disco-Besuch

Weil er das Taxi nicht zahlen konnte, wurde ein Kelkheimer gewalttätig – und bekam nun neun Monate auf Bewährung

Von Matthias Gerhart

Der junge Mann erlebte nach seiner Geburtstagsfeier eine folgenschwere Heimfahrt – zeigt aber vor Gericht Reue

Kelkheim. 21 Jahre alt wurde der junge Kelkheimer Mechaniker, der deshalb im Februar vergangenen Jahres gemeinsam mit zwei Freundinnen und einem weiteren Kumpel in einer Frankfurter Discothek feierte. Die Heimfahrt im Taxi hatte nun ein strafrechtliches Nachspiel: Wegen Körperverletzung und räuberischer Erpressung des Taxifahrers wurde der Mann vom Amtsgericht Frankfurt zu neun Monaten Bewährungsstrafe verurteilt.

Whisky und Red Bull

Nur wenige Stunden nach dem Erreichen des 21. Lebensjahres und damit der strafrechtlichen Volljährigkeit kam der aggressive Fahrgast also mit dem Gesetz in Konflikt. Dabei hatte der Abend des 7. Februar so gesellig begonnen. In der Disco genehmigte man sich zur Feier des Tages einige Whisky/Red-Bull-Drinks, die aber nicht eben zu den billigsten auf der Getränkekarte zählten. Mit voranschreitender Nacht wurde das Budget des jungen Mannes von 200 Euro nach und nach aufgebraucht. Die beiden Mädchen waren schließlich auch nur zum Teil bereit, für die Heimfahrt der Männer zu sorgen. Die Autofahrt endete am Rödelheimer Bahnhof. Und dass es von dort noch ein paar gute Kilometer ins heimische Kelkheim sind, merkten die Männer spätestens am Stand des Taxameters bei der Ankunft zu Hause: 35 Euro waren zu zahlen.

Der Angeklagte versuchte noch ohne Erfolg, am Geldautomaten Bares zu ziehen. Als dies gescheitert war, wusste er sich nur noch mit einer schmerzhaften Kopfnuss zu helfen, die er dem 60 Jahre alten Taxifahrer beibrachte. Danach machten sich die Männer aus dem Staub. Die Polizei kam ihnen jedoch auf die Spur und leitete das Strafverfahren gegen den Schläger ein.

Vor Gericht zeigte er sich geständig und sah wohl ein, dass es an jenem frühen Morgen wohl bessere Methoden gab, um sich aus der misslichen Lage zu winden. «Sie hätten dem Taxifahrer doch ihren Personalausweis als Sicherheit geben und die Sache am nächsten Tag klären können», sagte Richter Ralph Henrici.

Räuberische Erpressung

Der Schlag gegen den Kopf stelle eine Form der räuberischen Erpressung dar. Der Taxifahrer sei mit der Gewaltanwendung dazu gebracht worden, auf seine berechtigte Forderung nach Zahlung des Fahrpreises zu verzichten. Und dabei hatte der Angeklagte noch Glück im Unglück: Weil das Gericht einen minderschweren Fall annahm, wurde die ansonsten geltende Mindeststrafe von einem Jahr herabgesetzt.

Als Auflage zur Wiedergutmachung des Schadens und Schmerzensgeld muss der Kelkheimer aber 800 Euro an den Taxifahrer zahlen. Dieser hat übrigens nach dem dritten Überfall hintereinander die Nase voll vom Taxi und deshalb seinen Beruf aufgegeben.

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