Buslärm: Leiser wird es erst mit Umbau des Busbahnhofs

Höchst. Den vom Buslärm geplagten Schülern und Lehrern der Hostatostraße macht eine Stellungnahme des Magistrats wenig Hoffnung, dass es leiser wird. Beschwerden gab es vor allem über die Linie 51, auf der Busse mit auf dem Dach liegenden Auspuff eingesetzt werden; die SPD-Ortsbeirätin und frühere Kinderbeauftragte Petra Scharf hatte sich mit einem Antrag für die Schule eingesetzt (wir berichteten).

Die Linien des "Bündels C", zu denen der 51er gehört, waren zum Dezember 2008 für eine Laufzeit von fünf Jahren neu vergeben worden. Die Busse des Herstellers Volvo, die von dem Busunternehmen auf der Linie 51 eingesetzt werden, seien gegenwärtig drei Jahre alt, erklärt der Magistrat. Dem Unternehmen sei es derzeit betriebswirtschaftlich nicht zumutbar, für die Restlaufzeit des Auftrags von zwei Jahren noch einmal neue Busse zu beschaffen.

Die eingesetzten Busse entsprechen den Richtlinien. Trotzdem werden sie von vielen als lauter empfunden. "Offenkundig ist es so, dass die Fahrzeuge aufgrund der Klangfarbe, Frequenzen und besonderer Konstruktionsmerkmale, wie der Positionierung des Auspuffs, in spezifischen Situationen subjektiv anders und (. . .) auch als laut empfunden werden", heißt es in einer Stellungnahme des Magistrats. Künftig solle bei Neuausschreibungen darauf geachtet werden, dass keine Busse mit oben liegendem Auspuff eingesetzt werden dürfen.

Die Linie 51 könne derzeit nur durch die westliche Hostatostraße geführt werden, weil sie gemeinsam mit der Linie 58 auf diesem Abschnitt den Höchster Bahnhof mit dem Industriepark (Tor Ost) verbinde. Eine Linienführung über die Brüningstraße zum Tor Ost scheide aus, weil die Bushaltestelle dort am Haupteingang des Industrieparks aus der Brüningstraße nicht direkt angefahren werden könne, sondern nur über einen Umweg über die Leunastraße. Erst wenn der Höchster Busbahnhof umgebaut sei, könnten sich Möglichkeiten auftun, um die Zahl der täglichen Busse in der westlichen Hostatostraße zu verringern, heißt es seitens des Magistrats.hv

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