Unternehmer, die ihren Gewinn durch Einnahmenüberschussrechnung ermitteln, sind verpflichtet, der Steuererklärung eine Gewinnermittlung auf der Anlage EÜR beizufügen. Dies geht aus einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs hervor, auf das der Bund der Steuerzahler hinweist. Verwendet werden muss dafür demnach der von der Finanzverwaltung herausgegebene... mehr...
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