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Sicherheit geht vor Wohnen
Forderung von SPD und Grünen nach Bebauung auf altem DLB-Gelände derzeit nicht zu verwirklichen
Die Stadt hat prüfen lassen, ob auf dem ehemaligen Gelände des Dienstleistungsbetriebes (DLB) Wohnhäuser gebaut werden dürfen. Doch die Nähe eines Galvanikbetriebes in der Hermannstraße verhindert dies derzeit.
Von Manfred Wawra
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Das alte DLB-Gelände. (Archivbild) Neu-Isenburg. 1976 trat bei einem Chemieunfall in der Nähe des norditalienischen Seveso eine große Menge hochgiftiges Dioxin aus. 200 Menschen erkrankten an Chlorakne, tausende Tiere verendeten. 1800 Hektar Land wurden auf Jahre vergiftet. Das Unglück führte zusammen mit ähnlich gelagerten Unfällen zur heutigen Seveso-II-Richtlinie. Dadurch sollen Betriebsunfälle mit gefährlichen Stoffen verhindert und die Unfallfolgen begrenzt werden.
Betriebe, die mit gefährlichen Stoffen hantieren, müssen bestimmte Auflagen erfüllen. So müssen sie zum Beispiel einen bestimmten Sicherheitsabstand zu Wohn- und Naturschutzgebieten einhalten. Im Umkehrschluss darf nicht zu nahe neu gebaut werden.
Ein solches Unternehmen ist der Galvanikbetrieb der Wolfgang H. Jäger Metallveredelungs GmbH. Die Firma hat ihren Sitz in der Hermannstraße 40, gleich neben dem ehemaligen Gelände des Dienstleistungsbetriebs (DLB) in der Hugenottenallee.
Auf TÜV verwiesen
Und da kommen die Planungen für das künftige Stadtquartier Süd zwischen Agfa- und Güterbahnhofgelände sowie der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein ins Spiel, die auch das ehemalige DLB-Gelände einschließen. Denn dort fordern zumindest SPD und auch die Grünen eine Wohnbebauung. Die Grünen hatten dazu jüngst eine "Sachstandsanfrage" an den Magistrat gerichtet und auf eine Stellungnahme des Technischen Überwachungsvereins (TÜV) Hessen verwiesen.
Dazu hat der Neu-Isenburger Magistrat nun geantwortet. Mit Verweis auf eine Stellungnahme des TÜV Hessen heißt es, die Stadtverordneten hätten im vergangenen November ein Konzept für die Änderung des Rahmenplans zum Stadtquartier Süd beschlossen. Und das alte DLB-Gelände sei eine Teilfläche dieses Gebiets. Die Schaffung von Wohnungen auf dem DLB-Gelände werde daher in das Verfahren mit aufgenommen. Doch schon der Blick auf einen beigefügten Stadtplan zu dem Gebiet zeigt: Der Abstandsradius, der zur Sicherheit des Wohngebiets nach der Seveso-Richtlinie eingehalten werden müsste, geht mitten durch das Grundstück in der Hugenottenallee.
Ein Drittel nicht nutzbar
Eine Wohnbebauung wäre daher nur eingeschränkt möglich. Denn um die beiden Auslassöffnungen der Firma Jäger müsste ein Mindestabstand von 65 Metern eingehalten werden. Die in diesem Radius enthaltene Fläche umfasst rund ein Drittel der Gesamtfläche auf dem ehemaligen DLB-Gelände.
Laut Magistrat sei eine künftige Wohnbebauung derzeit in jedem Fall vom Galvanikbetrieb in der Hermannstraße und eventuell auch noch von der Druckerei in der Hugenottenallee sowie dem Gewerbepark in der Rathenaustraße abhängig. Jetzt müsse weiter geprüft werden, welche technischen Möglichkeiten gegeben seien oder welche Voraussetzung es gibt, dort eine Wohnbebauung zu verwirklichen. Der Magistrat spricht auch alternativ eine Gewerbebebauung oder eine Mischbebauung an.
Ob eine Umsiedlung oder technische Umrüstung der Firma Jäger in Frage kommt, wird in der Stellungnahme des Magistrats verklausuliert ausgedrückt: "Mit den Betreibern sind darüber hinaus die Entwicklungsabsichten und die Perspektiven am Standort zu klären." Von der Firma Jäger gab es dazu keine Stellungsnahme .



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