Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1: Abonnementvertrag

Der Vertrag über den regelmäßigen Bezug der Frankfurter Neuen Presse und ihrer Regionalausgaben (Abonnementvertrag) kommt durch die Bestellung des Beziehers und durch die Bestätigung des Verlages zustande. Die Aufnahme der Lieferung gilt als Bestätigung.
Der Nach-, bzw. Ausdruck sowie die Weitergabe des E-Papers zu gewerblichen oder kommerziellen Zwecken, auch auszugsweise, ist nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung des Verlages gestattet.

§ 2: Vertragsdauer

I. Der Vertrag endet bei befristeten Abonnements mit Ablauf der Vertragszeit, im Übrigen durch Kündigung. Verträge mit Mindestbezugsdauer werden nach deren Ablauf als unbefristete Abonnements weitergeführt.

II. Eine Kündigung ist bis zum 10. eines Monats zum Monatsende möglich. Verspätete Kündigungen werden zum nächsten Kündigungstermin berücksichtigt.

III. Jede Kündigung bedarf der Schriftform und ist an den Verlag bzw. eine Geschäftsstelle zu richten.

§ 3: Zahlung

I. Die Abonnementpreise enthalten die jeweiligen Zustell- oder Versandgebühren und die jeweils gültige Mehrwertsteuer.

II. Das Bezugsgeld kann durch Bankeinzug oder gegen Rechnung durch Überweisung entrichtet werden. Der Bankeinzug kann monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich erfolgen. Bei der Zahlung gegen Rechnung kann der Zahlungszeitraum vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich gewählt werden. Der Abonnementpreis ist für den gewählten Zahlungszeitraum jeweils im Voraus zu entrichten. Rabatte für langfristige Voraus-zahlungen können nicht gewährt werden.

§ 4: Zahlungsverzug

Bei Zahlungsverzug des Abonnenten kann der Verlag die Lieferung einstellen.

Für jede Mahnung können Mahnkosten bis zu € 5,- berechnet werden. Bankspesen bei Lastschriften, die nicht eingelöst werden, gehen zu Lasten des Abonnenten.

§ 5: Zustellung

I. Die Zustellung erfolgt in der Regel durch Zeitungszusteller. Dafür ist eine leicht zugängliche Ablagemöglichkeit bereitzustellen. Wenn dies vom Abonnenten anders gewünscht wird oder eine Lieferung durch Zusteller nicht möglich oder nicht zumutbar ist, erfolgt die Lieferung durch die Post. Der Abonnent kann mit einer Frist von einer Woche die Wahl der Bezugsart ändern.

II. Außer bei Postbezug hat der Abonnent Anspruch auf Zustellung der Zeitung am Erscheinungstag ohne Zusicherung einer Uhrzeit.

III. Zustellungsmängel sind unverzüglich telefonisch oder schriftlich anzuzeigen. Der Verlag bemüht sich, eine Nachlieferung am gleichen Tag durchzuführen. Dies ist jedoch in Ausnahmefällen nicht immer möglich.

IV. Zur Auslieferung des Abonnements werden, soweit erforderlich, die Abonnentendaten an spezielle Dienstleistungsunternehmen wie die Medienservice GmbH und Co. KG und Zustellpartner weitergegeben.

§ 6: Änderungen und Nachsendungen

I. Änderungen der Zustelladresse und der Zeitungsausgabe sowie Bezugsunterbrechungen sind dem Verlag rechtzeitig mitzuteilen. Änderungen der Zahlungsweise und Kontoänderungen sind erst nach Ablauf des gewählten Zahlungszeitraumes zulässig. Bei Bezugsunterbrechungen wird eine Vergütung für jeden Tag, anteilig vom jeweiligen Jahresbezugspreis, gewährt.

II. Nachsendungen erfolgen auf Gefahr des Abonnenten. Der Verlag trägt für Nachsendungen innerhalb Deutschlands bis zu einer Dauer von 6 Wochen die entstehenden Zusatzkosten. Bei Lieferungen ins Ausland gehen die Versandkosten zu Lasten des Abonnenten.

§ 7: Lieferstörungen

Bei höherer Gewalt (Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung) und bei Störungen im Zustellbereich ohne Verschulden des Verlages besteht kein Anspruch auf Lieferung der Zeitung und kein Entschädigungsanspruch.

§ 8: Preisänderungen

Preisänderungen und Änderungen der Lieferbedingungen werden in der Zeitung an gut lesbarer Stelle als redaktionelle Mitteilung veröffentlicht.

§ 9: Haftung des Verlages

Der Verlag haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Gegenüber Vollkaufleuten ist die Haftung der Höhe nach auf die Kosten eines Jahresabonnements begrenzt.

§ 10: Schlussvorschriften

I. Der Abonnent stimmt zu, daß seine Daten im Rahmen des Vertragszwecks mittels EDV bearbeitet und gespeichert werden.

II. Bei Verträgen mit Vollkaufleuten oder Gleichgestellten ist Frankfurt der beiderseitige Gerichtsstand.

Stand: 30.01.2012

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