Überregionale Meldungen

Münzsammlung wird auf Hartz IV angerechnet

Ein Hartz-IV-Empfänger muss seine wertvolle Münzsammlung unter Preis verkaufen. Das Bundessozialgericht in Kassel stellte fest, dass es sich hierbei um einen Vermögenswert handelt der auf die Hartz-IV-Bezüge angerechnet werden muss. Der Kläger hatte argumentiert, seine Sammlung sei Liebhaberei.

Quo vadis Schlecker: Investor oder Zerschlagung?

Die Verhandlungen über eine Rettung der insolventen Drogeriekette Schlecker gehen auf die Zielgerade. Eine Vorentscheidung über den Einstieg von Investoren oder eine Zerschlagung des Unternehmens könnte bereits an diesem Freitag in einer Sitzung des Gläubigerausschusses fallen.

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