Die Titelseite der Nassauische Neue Presse vom 26.05.2012 als PDF zum Downloaden.
Der Staat als Datenkrake
Die Regierung streitet über die Vorratsdatenspeicherung, aber wie effektiv ist diese eigentlich?
Geht es bei der Massendatenspeicherung um die "nationale Sicherheit", oder kann man auf sie verzichten? Einige Antworten.
Von Sarah Gawronska
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Können Sie sich einen Alltag ohne Handy und Computer noch vorstellen? Nicht nur die Jugend kommuniziert heutzutage zunehmend per SMS, auch die "älteren" Generationen können oft am Ende des Tages kaum mehr sagen, wann zu wem Kontakt aufgenommen wurde.
Stellen Sie sich vor, jemand anderes als der Empfänger der besagten Kurznachrichten könnte über Sie detailliert Auskunft geben. Wer sollte das sein? Ganz einfach gesprochen: der Staat. Warum sollte er sich dafür interessieren? Weil Sie ein potenzieller Terrorist und Schwerverbrecher sind.
Die Vorratsdatenspeicherung ist ein schwieriges Thema in Deutschland. Beschlossen wurde sie Ende 2007 vom Bundestag mit den Stimmen von CDU, CSU und SPD, um die Verbrechens- und Terrorismusbekämpfung zu erleichtern. Vom 1. Januar 2008 an wurden die Telefonnummern von Anrufern und Angerufenen, die Uhrzeit und Dauer der Gespräche, bei Handytelefonaten außerdem die Orte der Telefonierenden für ein halbes Jahr gespeichert. Dazu kamen die Speicherung von SMS, E-Mail- und IP-Adressen sowie die Verbindungsdaten bei jeder Internetnutzung. Im März 2010 wurde die Vorratsdatenspeicherung nach einer Sammelklage von ca. 35 000 Bürgern vom Verfassungsgericht schließlich für verfassungswidrig erklärt: Sie sei zwar nicht grundsätzlich mit dem Grundgesetz unvereinbar, jedoch verletzten die Vorschriften in ihrer damaligen Fassung das Recht auf Privatsphäre und das Fernmeldegeheimnis.
Trotz der Aufhebung der Richtlinien ist das Thema Vorratsdatenspeicherung noch allgegenwärtig, zuletzt forderten Vertreter der CSU nach den Anschlägen in Norwegen ihre Wiedereinführung, unterstützt wird diese Forderung von einer Richtlinie der EU, die die Mitgliedsstaaten seit 2006 zur Speicherung verpflichtet.
Seit Monaten zeichnet sich keine Übereinstimmung in der Diskussion über die Vorratsdatenspeicherung ab: Union und FDP sind sich uneinig, die FPD schlägt sich in dieser Frage auf die Seite der Opposition und spricht sich gegen die Speicherung aus – und Bürgerrechtler demonstrieren fortlaufend für mehr Privatsphäre.
Mittlerweile hat der Gelegenheits-Tagesschau-Seher seine Schwierigkeiten, dem Gezanke in den politischen Reihen zu folgen – oder es gar zu verstehen. Daher sind hier ein paar der grundsätzlichen Fragen und Antworten bezüglich der Vorratsdatenspeicherung (und ihrer Zukunft) kurz zusammengefasst:
Setzt eine effektive Verbrechensbekämpfung die Vorratsdatenspeicherung voraus?
Nein. Zu Zeiten der Vorratsdatenspeicherung hat sich die Verbrechensaufklärungsrate kaum merklich verändert. Außerdem weisen Kritiker immer wieder darauf hin, dass potenzielle Straftäter und Terroristen Wege finden könnten, um ihre Enttarnung zu umgehen.
Ist Deutschland verpflichtet, die europäische Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung zu erfüllen?
Laut Bürgerrechtlern: Nein – die Richtlinie sei laut der EU-Grundrechtecharta rechtswidrig, so befand auch ein irischer Gerichtshof. Mittlerweile liegt es beim Europäischen Gerichtshof, über die Rechtmäßigkeit der Richtlinie zu entscheiden. Wann und wie der Gerichtshof urteilen wird, ist allerdings noch ungewiss; vom Ausgang der Klage wird die Gestaltung einer möglichen Neureglung der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland abhängig sein.
Was passiert, wenn die Richtlinie bestehen bleibt und Deutschland sich weigert, die Vorratsdatenspeicherung wieder einzuführen?
Sollte Deutschland die Richtlinie nicht zeitnah umsetzen, droht zunächst ein Vertragsverletzungsverfahren, die Strafe könnte mehrere Millionen Euro betragen.
Was ist unter dem Begriff der sogenannten "Mindestdatenspeicherung" zu verstehen?
Mindestdatenspeicherung und Vorratsdatenspeicherung decken sich in ihrer Bedeutung, außer dem Namen ändert sich nichts.
Was ist dran an der immer wieder aufflammenden Kritik der Datenschützer?
Das Versprechen der Union, die neue Regelung zur Vorratsdatenspeicherung mit dem Datenschutz vereinbar zu machen, ist tatsächlich paradox. Zwar entschied das Bundesverfassungsgericht 2010, dass die dauerhafte Speicherung von Daten nicht explizit gegen das Grundgesetz verstoße, jedoch geht mit der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung mindestens eine Einschränkung einiger Grundrechte einher, darunter nach wie vor das Fernmeldegeheimnis und das Recht auf Privatsphäre. Letztlich mag es zwar übertrieben sein, angesichts einer möglichen Einführung der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland bereits die Herrschaft von Big Brother anzukündigen – jedoch lässt sich im Hype um den globalen "Kampf gegen den Terror" bei der Betrachtung des großen Spielraums zur Auslegung und Verschärfung der EU-Richtlinie zumindest kein Beitrag zur demokratischen und freiheitlichen Ordnung Deutschlands erahnen.


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