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Linksaktivist Bergstedt vor Gericht gescheitert
Der Linksaktivist Bergstedt aus Mittelhessen hat vor Gericht eine Niederlage erlitten. Er scheiterte beim Versuch, wegen seiner rechtswidrigen Inhaftierung vor fünfeinhalb Jahren eine Anklage zu erzwingen.
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Jörg Bergstedt Foto: ddp Frankfurt. Die rechtswidrige Inhaftierung des Linksaktivisten Jörg Bergstedt vor fünfeinhalb Jahren wird nicht vor Gericht verhandelt. Der 47-Jährige ist mit seinem Versuch gescheitert, eine Anklage wegen Freiheitsberaubung vor dem Oberlandesgericht (OLG) zu erzwingen. Wie das Gericht am Donnerstag in Frankfurt mitteilte, wiesen die Richter seinen Antrag als unzulässig zurück. Dieser Beschluss kann nicht angefochten werden.
Der Politikaktivist aus Mittelhessen sei im Mai 2006 vom Staatsschutz festgenommen worden, schrieb das Gericht. Dann sei er nach richterlicher Anordnung für vier Tage in Unterbindungsgewahrsam genommen worden bis zur Vollstreckung einer rechtskräftigen Freiheitsstrafe, die gegen ihn in anderer Sache verhängt worden war.
Die Staatsanwaltschaft habe wegen Freiheitsberaubung gegen 21 Menschen ermittelt, auch gegen den damaligen Innenminister und heutigen Ministerpräsidenten Volker Bouffier (CDU). Die Verfahren wurden aber wegen fehlenden Tatverdachts eingestellt. Dagegen hatte sich Bergstedt ans OLG gewandt.
Mit dem Beschluss seien nun "formaljuristisch die Möglichkeiten erledigt", sagte der Aktivist. "Eine Strafverfolgung der Personen, die mich illegal eingesperrt haben, ist nicht mehr erreichbar. Das ist von den Staatsanwaltschaften absichtlich herbeigeführt worden. Straftaten wurden vertuscht, gegen diese Vertuschung habe ich jetzt nochmal Strafanzeige gestellt." Die erstattete er nach eigenen Angaben wegen Strafvereitelung im Amt sowie Bildung einer kriminellen Vereinigung unter anderem gegen beteiligte Staatsanwälte.
Bergstedt war für Sachbeschädigungen im Gießener Umfeld Bouffiers verantwortlich gemacht worden. Während diese Taten verübt wurden, war er aber an anderer Stelle observiert und beim Federballspielen beobachtet worden. Das OLG hatte die Polizeiaktion 2007 für rechtswidrig erklärt.
Mit seinem Antrag hatte Bergstedt nun bewirken wollen, dass das OLG gegen 7 der 21 Beschuldigten Anklage anordnet - wegen Freiheitsberaubung, Rechtsbeugung, Verfolgung Unschuldiger sowie Beleidigung und übler Nachrede. Aus dem vorgetragenen Sachverhalt sei ein strafrechtlich relevantes Verhalten der sieben Beschuldigten aber nicht ersichtlich, entschied das OLG.
Die Annahme der Polizei und des Haftrichters, Bergstedt habe etwas mit Straftaten zu tun gehabt, seien damals aber "mehr als naheliegend" gewesen. Bei seinem Vorwurf, zu Unrecht inhaftiert worden zu sein, lasse Bergstedt außer Betracht, dass nicht nur die Begehung der Tat selbst strafbar sei, sondern auch das "einvernehmliche Zusammenwirken mit anderen" sowie die Möglichkeit, als Hintermann agiert zu haben.
Außerdem fehle in dem Antrag die zwingend notwendige Darstellung der Zuordnung konkreter Vorwürfe zu den benannten Personen. Das Landeskriminalamt hatte 2008 in dem Fall ermittelt, mit dem sich auch der Landtag bereits beschäftigt hat. Die Opposition hatte Ende November Aufklärung gefordert.



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