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Aar-Gemeinden schwenken auf günstige Varianten um
Sinneswandel im Aartal? Nach Flacht wird vermutlich auch der Gemeinderat in Niederneisen den vor Jahresfrist gefassten Beschluss, bei der Aarumgehung auf die Varianten V oder VI zu beharren, revidieren.
Niederneisen/Flacht. Die Kommunalpolitiker, die durch ihre starre Haltung ein Jahr Planungszeit verschenkten, öffnen sich nun wohl doch den vom Bund bevorzugten Trassen I bis IV.
Ulrich Neuroth, Chef des Landesbetriebs Mobilität (LBM) in Diez, musste im Herbst 2010 im Holzheimer Gemeinderat den Hinweis gar nicht komplett ausformulieren: "Sollte der Bund aus Kostengründen die Varianten I bis IV bevorzugen, die Gemeinden entlang der Bundesstraße 54 aber auf eine Realisierung der Trassen V oder VI beharren . . ." Die möglichen Folgen hatte der Straßenplaner in der Sitzung bereits klar formuliert: ". . . .dann wird Ihnen der Bund die Umgehung nicht aufdrängen." Inzwischen hat das Verkehrsministerium seinen Standpunkt konkretisiert.
Die beiden in der Region bevorzugten Straßenführungen werden mit Kosten von jeweils über 50 Millionen Euro definitiv nicht realisiert. Diese Botschaft überbrachte Lutz Nink, beim LBM stellvertretender Leiter, in der vergangenen Woche dem Verbandsgemeinderat in Hahnstätten.
Nach vollendeter Vorplanung hatte der Landesbetrieb im Ministerium das Kostenmanagement abgestimmt. Ergebnis: Für den Bund erfüllen die Trassen I bis IV den Zweck einer Umgehung, die Varianten V und VI fallen mit den drei- bis vierfach höheren Baukosten im Vergleich zum Ansatz im Bundesverkehrswegeplan aus dem Rahmen. Darüber informierte der LBM die beteiligten Gemeinderäte. Nur, wenn die ihre Beschlüsse überdenken würden, hätte das Projekt noch eine Chance, sonst käme unweigerlich das Aus.
Die letzte Chance
Sollten die Gemeinderäte entlang der Bundesstraße 54 ihre Standpunkte revidieren, könnte der Landesbetrieb das Raumordnungsverfahren vorbereiten und bis zum Jahresende bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion beantragen. Damit wäre der Weg frei, um im nächsten Jahr das Verfahren zu beginnen und abzuschließen. Demnach würde Anfang 2013 die Detailplanung folgen. Innerhalb von fünf Jahren müsste es dann zur Planfeststellung kommen. Vorgesehen ist, die Varianten V und VI zu Vergleichzwecken mit in das Raumordnungsverfahren aufzunehmen.
Bei der Entscheidung, ob der Verkehr im nächsten Jahrzehnt aus den Ortslagen herausgenommen werden soll, legt sich das Land als Planer auf eine Vorzugsvariante fest (derzeit ist das Variante IV) und schlägt diese dem Bund als Finanzier vor. Ohne zustimmende Signale aus den Anliegergemeinden, wird beim Landesbetrieb aber gar nicht erst geplant. 2012 stehen Neubewertungen der Straßenprojekte im Bundesverkehrswegeplan an. Verschuldung, Schuldenbremse, Finanz- und Wirtschaftskrisen – ohne Fortschritte könnte die Umgehung für sehr, sehr lange Zeit aus dem vordringlichen Bedarf fliegen.hbw



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