Klicken Sie aufs Bild, um über eine Karte zu Meldungen Ihrer Region zu gelangen.
Keine Gülle auf Frostfelder
Amt untersucht zwei Verstöße – Gemeinde Villmar meldete Vorfall
Der Boden ist tiefgefroren. Gülle und Jauche dürfen deshalb von den Landwirten nicht auf die Felder und Wiesen gefahren werden – vereinzelt passiert es doch.
Limburg-Weilburg. ![]()
Gülle ist ein Dünger, der aber auf tief- und duchgefrorenen Böden nicht ausgebracht werden darf. Verstöße werden geahndet. Foto: NNP Die Winterfrist, die von den Landwirten einzuhalten ist, lief am 1. Februar ab. Ab diesem Datum dürfen sie Gülle, Jauche und Mist wieder ausfahren. Vorausgesetzt, die Felder und Wiesen können das, was ausgefahren wird, auch aufnehmen. Zurzeit können sie das nicht. Der Boden ist tiefgefroren. Und wenn das so ist, oder eine geschlossene Schneedecke liegt, dann ist das Ausfahren verboten.
Das macht auch Eckart Mascus als Leiter des Amts für Ländlichen Raum, Umwelt, Veterinärwesen und Verbraucherschutz beim Kreis deutlich. Allerdings beinhalten die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften nach seinen Angaben keine genauen Zahlen darüber, wie tief der Boden gefroren sein muss. Nach dem strengen Frost in den vergangenen Tagen geht Mascus jedoch davon aus, dass der Boden tief durchgefroren ist und damit ein Verbot des Ausfahrens besteht. Gegen zwei Landwirte laufen aktuell Verfahren, weil sie offenbar doch Gülle ausgefahren haben.
Für Kreislandwirt Armin Müller beginnt der tiefgefrorene Boden bei einer Frosttiefe von 25 Zentimetern. Diese Tiefe wird zum Beispiel auf den Flächen seines Hofes noch nicht erreicht. Gleichwohl lautet seine klare Empfehlung: Warten bis der Frost abgeklungen ist. Allerdings haben ihm Berufskollegen auch schon signalisiert, dass sie innerhalb der kommenden 14 Tagen Gülle auf die Felder fahren müssen, weil alle Lagerkapazitäten auf den Höfen ausgeschöpft sind. Das betrifft nach Angaben von Müller Betreiber von Bio-Gasanlagen sowie Viehhalter. Der strenge Frost habe die Kanäle in zahlreichen offenen Ställen zufrieren lassen. Die Kanäle unter den Spaltböden könnten damit nicht als Speicher- oder Lagerreserve dienen.
Gülle ist Dünger
Nach Informationen der NNP ist Gülle aktuell in den Gemeinden Villmar und Selters ausgefahren worden. Es ist, das räumt Mascus ein, ein jedes Jahr wiederkehrendes Thema. Vor allem dann, wenn es den Verdacht gibt, dass Gülle in der Nähe von Bächen oder Flüssen ausgefahren worden ist. Allerdings, so der Amtsleiter, gibt es immer wieder auch falsche Anschuldigungen, die sich dann bei einer näheren Überprüfung durch Mitarbeiter seines Amts nicht bewahrheiteten.
Die Gemeinde Villmar hat einen Vorfall dem Kreis gemeldet, das bestätigte der Erste Beigeordnete Arnold-Richard Lenz gegenüber der NNP. Dabei geht es um den Verdacht, dass Gülle in einem Wasserschutzgebiet bei Aumenau ausgefahren worden ist. Das wäre, sollte sich der Verdacht bestätigen, gleich ein doppelter Verstoß.
Es macht nach Angaben für Mascus gar keinen Sinn, Gülle, Jauche oder Mist dann auszufahren, wenn die Pflanzen mit den Nährstoffen aus dem Dünger nichts anfangen können. Jauche und Gülle auf die Felder zu fahren, habe nichts mit illegaler Abfallentsorgung zu tun, denn es handele sich dabei um Wirtschaftsdünger. Natürlich gebe es auch die Situation, dass ein Überlaufen der Güllegrube oder der Lager drohe. In den vergangenen Jahren seien in solchen Fällen die betroffenen Landwirte dahingehend beraten worden, dass sie untereinander Kontakt aufnehmen, um freie Lagerkapazitäten bei Berufskollegen zu nutzen. jl



Umfassend über den Lieblingsverein informieren lassen. Gratis. Und bequem per Mail.
Folge uns unter