Frankfurt/Main. Kann man bei einem Fußballspiel unter Kollegen von Betriebssport sprechen? Und folglich bei einer Verletzung in einer solchen Partie von einem Arbeitsunfall? Das Sozialgericht Frankfurt meint nein.
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Berlin. Berufserfahrung kann sich positiv auf den Verdienst auswirken - auch wenn sie in einer völlig anderen Branche erworben wurde. So urteilte das Verwaltungsgericht Berlin im Fall eines Richters, der eine Zeit lang als Steward tätig war.
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Leipzig. Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses muss schriftlich und eindeutig sein. Insbesondere muss klar sein, wann das Arbeitsverhältnis enden soll. Ansonsten ist die Kündigung nicht rechtmäßig.
MEHRDie Welt ist im Wandel und für Unternehmen gewinnt eine gemeinsame Sprache stärker an Wert. Geschäfte finden nicht mehr innerhalb der Landesgrenzen statt, Verträge werden global geschlossen und stimmen die Inhalte einiger Verträge nicht, kommt es gegebenenfalls zu hohen Regresskosten.
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Düsseldorf. Seinem Chef Schläge anzudrohen, ist gemeinhin keine gute Idee. Wer es so drastisch formuliert wie der Bauarbeiter in dem folgenden Fall, riskiert einen Raufwurf - auch nach langer Betriebszugehörigkeit.
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Siegburg. Opfer von Mobbing am Arbeitsplatz können Anspruch auf Schmerzensgeld haben - wenn sich nachweisen lässt, dass sie mit System ausgegrenzt wurden. Das ergibt sich aus einem Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg.
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Köln. Immer zuvorkommend, höflich und schnell: Das bringt vielen Kellner ein gutes Trinkgeld ein. Doch was, wenn der Chef verlangt, den Tip mit der ganzen Belegschaft zu teilen? Gezwungen werden können Servicekräfte dazu nicht, erklärt eine Expertin.
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Stuttgart. Arbeitnehmer können grundsätzlich an den Kosten für Fortbildungen beteiligt werden. Allerdings darf das nicht einseitig zu ihren Lasten geschehen.
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Erfurt. Wer von seinem Arbeitgeber freigestellt wird, kann unter Umständen bereits einen neuen Job bei der Konkurrenz antreten - und das volle Gehalt behalten, entschied das Bundesarbeitsgericht.
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Mainz. Wenn ein Auszubildender bei der Arbeitsagentur Beihilfe für die Wohnnebenkosten beantragt, macht es keinen Unterschied, ob er eine Wohnung mietet oder Wohneigentümer ist.
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Mainz. Spricht ein Arbeitnehmer seine Kündigung mehrmals und ernsthaft aus, ist sie wirksam. Er kann sich hinterher nicht darauf berufen, dass sie unwirksam ist, weil die Schriftform fehlt.
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Berlin. In vielen Firmen ist die Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber nicht gerade harmonisch. Eine Anzeige des Arbeitgebers sollte der Arbeitnehmervertretung jedoch nur als letztes Mittel dienen.
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Luxemburg. Wer oft wegen Krankheit nicht arbeiten kann, ist möglicherweise als Behinderter vor einer raschen Kündigung geschützt. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschieden.
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Düsseldorf. Eigentlich wollte der Betriebsrat mit dem Zitat aus der Bewerbung nur die Ungerechtigkeit bei der Stellenbesetzung belegen. Aber aus Vertraulichem zu zitieren, geht gar nicht - und rechtfertigt den Ausschluss aus der Arbeitnehmervertretung.
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Berlin. Arbeitgeber können bei mutmaßlichen Verstößen eines Arbeitnehmers nicht sofort die Kündigung aussprechen. Sie müssen die Vergehen stichhaltig prüfen und den Arbeitnehmer dazu befragen.
MEHRStuttgart. Viele Teilzeitbeschäftigte wollen eigentlich länger arbeiten. Eine Aufstockung ist aber unwahrscheinlich, wenn der Arbeitgeber neue Stellen nur per Teilzeit besetzt. Hier kann der Betriebsrat gegensteuern.
Mainz. Ein Gespräch heimlich aufzuzeichnen, zeugt nicht nur von schlechtem Stil, sondern ist auch nicht erlaubt. Arbeitnehmer können sogar entlassen werden, wenn sie eine Unterredung mit dem Chef heimlich mitschneiden.
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Dresden. Legt ein Arbeitgeber für seine Mitarbeiter einen E-Mail-Account an, darf er diesen nach einer Kündigung nicht ungefragt löschen. Sonst kann der Gekündigte Anspruch auf Schadenersatz erheben.
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Frankfurt/Main. Langjährige Mitarbeiter eines Unternehmens genießen auch dann Schutz vor Kündigung, wenn sie viel wegen Krankheit fehlen. Das geht aus einem Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt hervor.
MEHRLuxemburg (dpa). Eine Abfindung darf dann gekürzt werden, wenn ein entlassener Arbeitnehmer bald in Rente geht. Dies ist keine nach EU-Recht verbotene Altersdiskriminierung, entschied der Europäische Gerichtshof in Luxemburg.
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