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Körperverletzung im Amt
Geldstrafe für einen 63 Jahre alten Lehrer, Schüler im Physikunterricht körperlich gezüchtigt
Wenn chaotische Schüler auf einen überforderten Lehrer treffen, dann sind Konflikte programmiert. An der Runkeler Schule kam es dabei zu körperlichen Auseinandersetzungen.
Von Bernd Bude
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Ein Physiklehrer ist wegen dreifacher Körperverletzung im Amt zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 50 Euro verurteilt worden. (Symbolbild) Limburg. In der Johann-Christian-Senckenberg-Schule in Runkel tanzten die Hauptschüler der achten Jahrgangsstufe einem 63-jährigen Pädagogen offenbar auf der Nase herum, so dass dieser zu "pädagogischen" Mitteln griff, die im Strafgesetzbuch unter dem Paragrafen 340 zu finden sind. Der Physik-Lehrer züchtigte einen 15-jährigen Schüler und eine gleichaltrige Schülerin im Klassenraum, wurde angezeigt und musste sich nun vor Jugendrichter und Amtsgerichtsdirektor Ernst Haberstock wegen "Körperverletzung im Amt" verantworten.
Zwischen September 2010 und Februar 2011 sei es zu den Übergriffen gekommen. Einmal nahm der Lehrer bei einem physikalischen Experiment die mangelnde Disziplin des 15-jährigen Schülers – er hatte Papier mit einem glühenden Draht entzündet – zum Anlass, diesem den Kopf unter den laufenden Wasserhahn des im Klassenraum installierten Waschbeckens zu halten. Der Schüler soll in einer anderen Unterrichtsstunde vom Lehrer an einem Bein gepackt und durch den Klassenraum gezogen worden sein. Wie es zuvor dazu gekommen war, dass der Schüler auf dem Boden landete, wurde im Rahmen der Beweisaufnahme nicht geklärt.
Das 15-jährige Mädchen hatte während des Unterrichts mit ihrem Handy per Kopfhörer Musik gehört. Als sie der Aufforderung des Angeklagten nicht nachgekommen war, die Kopfhörer abzunehmen, habe der Lehrer den Kopf der Schülerin auf den Tisch gedrückt.
Disziplinlosigkeiten waren in der Klasse offenbar an der Tagesordnung. Dies war zumindest den Zeugenaussagen der Schüler zu entnehmen. Die angezeigten Vorfälle waren "gefühlt" nur die Spitze eines Eisbergs. "Wir waren schon in der siebten Klasse sehr schlimm. Das hat sich in der achten Jahrgangstufe noch gesteigert", sagte eine Schülerin. Sie war sich ebenso wie ihre Mitschülerinnen ganz sicher, dass die Körperverletzungen durch den Angeklagten so erfolgt waren, wie sie von Staatsanwalt Benjamin Reichwein geschildert worden waren.
Das war kein Unterricht
Der 15-jährige vom Lehrer gezüchtigte Schüler machte deutlichere Angaben zum Unterricht. "Das war ein Unterricht, der keine physikalische Basis hatte", sagte der junge Mann. Und: "Wir haben viel Mist gebaut." Es habe zahlreiche Vorfälle gegeben. Im Prinzip habe er der "schlimmsten" Klasse der Schule angehört. Der Zeuge gestand, dass er des Öfteren "Quatsch" gemacht habe.
Die mutmaßlich misshandelte Schülerin sagte, der Lehrer habe ihr die Kopfhörer aus den Ohren gezogen. Sie sei vom Lehrer ermahnt worden, habe dessen Worte jedoch nicht verstanden. "Ich bin dann zu Boden gegangen. Er hat sich auf mich gesetzt und meinen Kopf auf den Boden gedrückt", sagte die Schülerin. Eine weitere Zeugin bestätigte diesen Vorfall und ergänzte: "Im Unterricht durften wir machen, was wir wollten."
Der mittlerweile vom Dienst suspendierte Angeklagte äußerte sich vor Gericht nicht zu den Vorwürfen. Zur Begründung verwies er auf sein noch laufendes Disziplinarverfahren.
Der Lehrer wurde wegen dreifacher Körperverletzung im Amt zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 50 Euro verurteilt. "Solche Sachen darf man gegenüber Kindern, die einem zur Erziehung überlassen worden sind, nicht antun", sagte Amtsgerichtsdirektor Ernst Haberstock in seiner Urteilsbegründung. Er verkenne jedoch nicht die schwierige Situation, in der sich der Angeklagte in der offenbar "schwierigen Klasse" befunden habe und wertete die Körperverletzungen als "minderschwere Fälle", für die eine Geldstrafe ausreichen würde. Der Lehrer habe jedoch eine erzieherische Lösung wählen müssen, um die Komplikationen zu entschärfen.



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