Elbphilharmonie: Hamburg hofft auf Schadenersatz
Die Stadt Hamburg darf vor Gericht wegen der Bauzeitverlängerungen bei der Elbphilharmonie auf Schadenersatz klagen. In einer Vorentscheidung hat das Landgericht der Hansestadt einen entsprechenden Antrag zugelassen. Der Schadenersatz-Anspruch der Stadt gegenüber dem Konsortium Adamante, dem auch der Baukonzern Hochtief angehört, ergebe sich aus der erheblichen Bauverzögerung. Der einst vereinbarte Übergabetermin der Elbphilharmonie wird um Jahre verfehlt. Hochtief geht nach zahlreichen Verzögerungen derzeit von einer Übergabe des Konzerthauses im November 2014 aus. Der jahrelange Streit um immer neue Verschiebungen und Kostensteigerungen beim Renommierprojekt Elbphilharmonie hat längst zu einem juristischen Kräftemessen zwischen Stadt und Hochtief geführt. Mit einer eigenen Klage versucht der Baukonzern zur Zeit, die Zahlung einer Vertragsstrafe von 40 Millionen Euro an die Stadt abzuwehren. Bei der ersten Planung der Elbphilharmonie war für die Stadt ein Kostenanteil von 77 Millionen Euro veranschlagt worden. Mittlerweile ist die Belastung für den Steuerzahler auf 323,5 Millionen Euro gestiegen. dapd
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