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Außergewöhnlicher Prozess ohne Opfer
Ein „erpresster Überfall“ auf junges Pärchen, das nun verschwunden ist
Vor dem Schöffengericht Frankfurt mussten sich gestern zwei junge Männer im Alter von 22 und 25 Jahren wegen Raubes und vorsätzlicher Körperverletzung verantworten, die sie laut Anklage im Februar 2011 vor einem Hotel in Köppern verübt hatten.
Von Heinz Habermehl
Köppern. Es war ein kühler Samstagmorgen, der 19. Februar 2011, an dem die Polizei gegen 5 Uhr zu einem auf der Straße verübten Raubüberfall gerufen worden war. Am Tatort trafen die Beamten eine junge Frau (19) und ihren männlichen Begleiter (20) an, die gemäß ihrer Schilderung kurz zuvor von zwei unbekannten Tätern überfallen und beraubt worden waren.
Bei den Handgreiflichkeiten trug der junge Mann unter anderem eine blutende Stirnwunde davon. Der andere Täter entriss der 19-Jährigen deren Handtasche mit 850 Euro sowie Pass und Handy – ihre Gegenwehr brachte der jungen Frau lediglich leichte Verletzungen. Danach waren beide Täter mit einem Pkw geflüchtet.
Da aber von dem Fluchtwagen Teile des Kennzeichens abgelesen werden konnten, gelang der Homburger Kripo noch am Vormittag die Festnahme des am Steuer sitzenden damals 21 Jahre alten Täters. Im Täterfahrzeug wurde auch das zuvor geraubte Handy sichergestellt. Zum Verbleib des übrigen Raubgutes gibt es keine Hinweise, dafür nannte der Täter aber die Anschrift seines Kumpels. Nach der Festnahme stellte sich heraus, dass gegen den 24-jährigen zwei Haftbefehle bestehen. Seit seiner Festnahme in Frankfurt sitzt er in Untersuchungshaft.
Angeklagte schweigen
Indes: Die Verhandlung vor dem Schöffengericht wird als kompliziert eingeschätzt. Der heute 21-jährige Geschädigte ist spurlos verschwunden, und auch die beraubte Frau war der Vorladung nicht gefolgt, das brachte ihr schon eine Ordnungswidrigkeitsstrafe von 150 Euro ein. Zum nächsten Termin soll sie polizeilich vorgeführt werden. Bei der gestrigen Verhandlung hüllten sich beide Angeklagte in Schweigen. Stattdessen erläuterten die beiden Anwälte das Tatmotiv: Der Verteidiger des 25-Jährigen betonte, sein Mandant habe keinen Raub begangen. Er habe an jenem Tag im Auftrag eines anderen Mannes dem Opfer eine Tracht Prügel verpassen sollen, da dieser bei seinem Auftraggeber noch Schulden habe. Den Auftrag dieses Mannes habe sein Mandant ausführen müssen, weil dieser ihn erpresst habe. Dem seien nämlich die beiden gegen ihn bestehenden Haftbefehle bekannt gewesen, so der angebliche "Räuber wider Willen". Auch der jüngere Mittäter bestritt eine Raubabsicht. Wie das Handy der Geschädigten in den Wagen des Täters gekommen war, blieb in der Verhandlung offen.
Die Aufklärung der Tat erhofft sich das Gericht vor allem bei dem nächsten Termin am 6. März, bei dem weitere Zeugen und die Geschädigte angehört werden sollen.


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