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Schlimmer Unfall nach der Disco
Angeklagte will Bilder vom Crash nicht mehr ansehen
Weil Sie sich erheblich alkoholisiert ans Steuer gesetzt und einen schlimmen Unfall verursacht hatte, muss eine 18 Jahre alte Steinbacherin ein Jahr auf ihren Führerschein verzichten und die Fahrerlaubnis vermutlich neu erwerben.
Von Heinz Habermehl
Steinbach. So richtig aufgepasst hatte die 18-jährige Steinbacherin in der zuvor besuchten Fahrschule offenbar nicht. Denn, dass Autofahrt und Alkohol nicht zusammenpassen, hatte sie mit Sicherheit auch dort erfahren. Nur wenige Wochen nach ihrer Führerscheinprüfung war sie mit ihrem Kleinwagen am Sonntagmorgen, 23. Oktober vergangenen Jahres, gegen 7.55 Uhr mit sehr viel Alkohol im Blut unterwegs.
1,71 Promille
Laut Gutachter lag der Alkoholpegel an jenem Morgen, als sie von einer Disco aus Frankfurt kommend auf dem Nachhauseweg war , zwischen 1,33 und 1,71 Promille, je nachdem, wann die junge Frau den letzten Alkohol zu sich genommen hatte. Doch in Oberursel endete die Fahrt in einer Kurve jäh. Dort war die junge Frau mit hoher Geschwindigkeit gegen zwei parkende Autos gestoßen und erst an einer Hauswand zum Stehen gekommen.
Die 18-Jährige hatte viel Glück bei diesem wuchtigen Anstoß. Sie musste zwar mit einem Notarztwagen ins Krankenhaus gebracht werden, dennoch waren ihre Verletzungen nicht sehr schwer.
Ihr Wagen, den sie nach der absolvierten Führerscheinprüfung als Geschenk erhalten hatte, war damals ebenso zum Totalschaden geworden wie die zwei größeren Fahrzeuge, die sie zur Seite gewuchtet hatte. Der Fremdschaden betrug über 12 000 Euro.
"Sieht übel aus"
"Das sieht übel aus", sagte die Richterin, die in der Unfallakte die gefertigten Fotos aufblätterte. "Ach du lieber Himmel" entfuhr es der anklagenden Staatsanwältin beim Anblick der Bilder. Die junge Frau, die nun wegen Trunkenheit am Steuer und Straßenverkehrsgefährdung als Angeklagte vor der Jugendrichterin stand, wollte sich die Unfallfotos erst gar nicht ansehen.
Dem morgendlichen Unfall war eine lange Nacht vorausgegangen. Zunächst hatte die 18-Jährige bei zwei Freundinnen in Steinbach ein wenig gefeiert und später sich an einer Tankstelle alkoholische Getränke besorgt. Dann folgte ein Abstecher zu einer Discothek nach Frankfurt. Auf dem Rückweg habe sie noch zwei Bekannte mitgenommen, erzählte die Angeklagte im Gericht. Die waren aber zum Zeitpunkt des Unfalls zum Glück nicht mehr in ihrem Wagen. Offenbar alkoholbedingt hatte sie später die Kontrolle über ihren Wagen verloren.
Schneller als 50
Der aufnehmende Polizeikommissar war sicher, dass die Angeklagte in Oberursel erheblich schneller als 50 Stundenkilometer fuhr. Dass sie mit ihrem Kleinwagen zwei größere Fahrzeuge so heftig zur Seite schleuderte, untermauerte diese Annahme des Beamten.
Zum Tatvorgang konnte die 18-Jährige nicht viel sagen, außer, dass sie eigentlich kaum Alkohol trinke. Damals habe sie sich einer Diät unterzogen, erzählte sie im Gericht. Ob sie deshalb mehr Durst hatte, blieb in der Verhandlung offen. Für jemanden, der angeblich kaum Alkohol trinke, sei der damalige Alkoholpegel recht hoch gewesen, hielt ihr die Richterin vor. Das deute schon auf häufigeren Alkoholkonsum, so ihre Einschätzung.
500 Euro Strafe
Das gegen die Steinbacherin ergangene Urteil hielt sich in Maßen, zumal die 18-Jährige für den angerichteten Schaden von über 12 000 Euro aufkommen muss und sie auch das eigene Fahrzeug einbüßte. Als Strafe muss sie 500 Euro in fünf Raten an den Tierschutzverein Oberursel überweisen.
Der am Unfallmorgen sichergestellte Führerschein bleibt noch weitere acht Monate eingezogen, was einem Gesamtentzug von knapp zwölf Monaten entspricht. Ob sie danach ohne weitere Auflagen der Führerscheinstelle sofort die Fahrerlaubnis zurückerhält, ist unwahrscheinlich. Nach Auffassung der Staatsanwältin wird sie eine erneute Führerscheinprüfung ablegen müssen. Da nach der Verhandlung sofort Rechtsmittelverzicht erklärt wurde, ist das Urteil rechtskräftig.


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