Wieso? Weshalb? Warum?

Geht es nach der KfB, sollen Bürger künftig auch in Sitzungen der Ausschüsse Fragen stellen dürfen

Ist das Fragerecht der Bürger in den Ausschüssen ein probates Mittel gegen Politikverdrossenheit? Die KfB glaubt daran.

Von Boris Schöppner

Kronberg. Die Bürger könnten mit ihren Fragen in den Ausschusssitzungen künftig aus dem Hintergrund hervortreten. Foto: PriedemuthÜber mehr Bürgerbeteiligung wird immer häufiger diskutiert – als Mittel gegen Politikverdrossenheit, als Instrument der Transparenz, als Versuch, Proteste in geordnete Bahnen zu lenken. Auch die KfB macht sich für "Bürgernähe" stark, die nach ihrer Definition bedeutet, "dass Bürgern die Möglichkeit eingeräumt wird, Fragen auch in den Fachausschüssen zu stellen". In den Ortsbeiräten habe sich das bereits bewährt, allerdings, so die Argumentation der KfB, sei dies nicht ausreichend. Denn: "Häufig können im Fachausschuss Fragen wesentlich detaillierter und zeitnäher beantwortet werden, als dies in den Sitzungen der Ortsbeiräte möglich ist." Weil die entsandten Mitglieder des Magistrats in den Ortsbeiratssitzungen oft Fragen nicht direkt beantworten könnten, würden sich die hauptamtlichen Magistratsmitglieder oder die Verwaltung erst nach der Sitzung mit den Fragen befassen, die Antwort liege dann nach Wochen in der nächsten Ortsbeiratssitzung vor. "Das ist für die Bürger unbefriedigend und führt zu weiterer Politikverdrossenheit, aber auch zu unnötigen Widerständen und Klagen der Bürger", heißt es in dem Antrag vom Juli 2011, der bei der nächsten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung auf der Tagesordnung steht. Das Plenum tagt am morgigen Donnerstag von 19.30 Uhr an im Rathaus.

Nur vor der Sitzung

Das Fragerecht soll vor Eintritt in die Tagesordnung gelten, eine wichtige Voraussetzung, um nicht mit der Hessischen Gemeindeordnung in Konflikt zu geraten. Aus diesem Grund hält Andreas Feldmann, Leiter des Fachbereichs Verwaltungssteuerung, die Formulierung im Antrag, wonach den Bürgern ein Fragerecht "in" den Sitzungen der Fachausschüsse einzuräumen sei, für problematisch. In einer Sitzung hätten die Bürger schlicht kein Recht, sich zu Wort zu melden, das sei einzig den Ausschussmitgliedern, den Magistratsvertretern sowie geladenen, sachkundigen Bürgern vorbehalten.

Christoph König, Fraktionschef der SPD, weiß noch nicht, wie seine Fraktion und die der CDU mit dem KfB-Antrag umgehen werden. An dem Ansinnen, den Bürgern die Möglichkeit zum Fragen einzuräumen, hat er nichts auszusetzen. Allerdings dürfe die Fragestunde nicht dazu genutzt werden, Themen aus dem üblichen Verfahren herauszuziehen. "Eine Diskussion mit den Bürgern im Ausschuss kann es nicht geben", sagt der Sozialdemokrat, denn schließlich handele es sich bei den Bürgern um eine zufällige Auswahl – ohne Mandat. König befürchtet, dass der Antrag der KfB in der Praxis dazu führen könnte, dass sich der Spielraum der Ausschussvorsitzenden verringert, flexibel auf die jeweilige Situation und das jeweilige Thema einzugehen.

Geringes Echo

In der vergangenen Woche gab es gleich drei Beispiele dafür, wie mit Bürgeranfragen in Ausschusssitzungen umgegangen wurde. In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt mussten sich die Bürger nach der Präsentation der Pläne für das Bahnhofsareal gedulden, bis der Vorsitzende Max-Werner Kahl (CDU) die (verkürzte) Sitzung beendete, bevor sie Fragen stellen durften. Eine Unterbrechung der Tagesordnung, um die Fragen vorzuziehen, sei ihm vom Sitzungsdienst nicht gestattet worden. In der Sitzung des Kultur- und Sozialausschusses durften Bürger explizit während der Präsentation der Vereinsförderrichtlinien Fragen stellen, erst danach begann der offizielle Teil der Sitzung. Allerdings war nur ein Bürger anwesend. Und schließlich meldeten sich bei der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zwei Frauen zu Wort, die etwas zur Verpflegungspauschale in den städtischen Kindertagesstätten sagen wollten. Ihre Beiträge wurden dann offiziell von der Leiterin des Fachbereichs in das Gremium eingebracht. Möglich, dass ein einheitlich geregeltes Fragerecht die Attraktivität der Ausschusssitzungen steigern würde. Doch das müsste sich in der Praxis bewähren.

In Bad Homburg, die KfB hatte die Kurstadt als Beispiel angeführt, habe sich das Fragerecht der Bürger vor Eintritt in die Tagesordnung bewährt, berichtet Stadtsprecher Andreas Möring. Die Regelung wurde im Mai 2011 beschlossen. Und die Resonanz: "Das Echo ist da, aber eher gering."

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