Hat ein Rechtsschutzversicherer nach einer in erster Instanz erfolglosen Klage zugesagt, ein Revisionsverfahren zu finanzieren, muss er auch zahlen. Der Versicherer kann sich nach der verlorenen Revision nicht darauf berufen, dass das Verfahren aussichtslos gewesen sei und das Geld zurückfordern. In dem vor dem Oberlandesgericht Celle verhandelten Fall... mehr...

