Kommunen klagen gegen Südumfliegung

Bürger beschweren sich über viele Nachtflüge – 28 Ausnahmen in einer Nacht wegen Schnee und Wind

13 Städte, Gemeinden und Familien ziehen gegen die neuen Flugrouten vor Gericht. Vor allem Anwohner aus Rheinland-Pfalz fühlen sich stark belastet. Ärger gibt es zudem über die Rekordzahl von 28 Ausnahmen vom Nachtflugverbot am 7. Februar.

Nauheim/Frankfurt. Mehrere Kommunen aus Rheinland-Pfalz und Hessen klagen gemeinsam gegen die neuen Flugrouten am Frankfurter Flughafen. Eine Frankfurter Rechtsanwaltskanzlei reichte gestern im Auftrag von 13 Einzelklägern eine Feststellungsklage beim Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel ein. Die Kläger wehren sich gegen die Südumfliegung des Flughafens, die seit der Inbetriebnahme der neuen Landebahn verstärkt Gebiete im Nachbarland Rheinland-Pfalz belastet.

Drei Kommunen in Hessen und fünf in Rheinland-Pfalz sowie fünf Privatpersonen gehören nach Angaben einer Sprecherin zu den Klägern, die zum Beispiel Bürgerinitiativen vertreten. Beteiligt sind in Hessen Groß-Gerau, Nauheim und Trebur. Im Nachbarland haben sich Nackenheim, Lörzweiler, Nierstein, Ober-Olm und Klein-Winternheim zusammengeschlossen.

Die 2011 zugelassenen neuen Flugrouten ("Südumfliegung") führten zu einer deutlichen Steigerung des Fluglärms, begründet Anwalt Bernhard Schmitz die Klage. Die Gemeinden und ihre Bewohner würden durch den Flugbetrieb empfindlich gestört. Als Rechtsverstoß wertet der Jurist vor allem die fehlende Beteiligung der Gemeinden und erhebliche Abwägungsfehler bei der Festlegung der Flugrouten.

Nach Angaben des VGH in Kassel waren bis Mitte der Woche bereits 13 Klagen gegen die Flugrouten eingegangen – in diesem Fall richtet sie sich gegen das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherheit, das die Routen festlegt. Parallel dazu liegen in Kassel rund 200 Klagen gegen den Ausbau des Flughafens insgesamt vor – hier richtet sich die Klage gegen das Land Hessen.

Die hessische Landesregierung hat außerdem mit zahlreichen Beschwerden von nachtlärmgeplagten Flughafenanwohnern zu kämpfen. Der Grund: In der Nacht von Dienstag auf Mittwoch erteilte das Wirtschafts- und Verkehrsministerium 28 Ausnahmegenehmigungen für nächtliche Starts und Landungen. Das ist eine Rekordzahl, seit das Nachtflugverbot Ende Oktober 2011 in Kraft getreten ist.

"Am Dienstagabend störten Schneefall und starker Rückenwind auf der Startbahn-West den Betrieb auf dem Frankfurter Flughafen", erklärt Ministeriumssprecherin Ulrike Franz-Stöcker. Auf Anordnung der Deutschen Flugsicherung habe die Startbahn-West deshalb gesperrt werden müssen. Dass diese zwei wetterbedingten Ereignisse zusammenkamen, sei "eher ungewöhnlich", rechtfertigt sie die hohe Zahl an Ausnahmegenehmigungen.

Mitarbeiter des Ministeriums sind 24 Stunden am Tag im Tower des Frankfurter Flughafens im Schichtdienst, um bei solchen Wetterlagen schnell Entscheidungen treffen zu können. Ausnahmen vom Nachtflugverbot würden nur dann genehmigt, wenn die Probleme nicht von den Airlines selbst zu verantworten seien, sondern "außerhalb des Einflussbereiches des jeweiligen Luftverkehrsunternehmens liegen", also etwa wetterbedingt seien.

Auf der Homepage des Verkehrsministeriums ist nachzulesen, wie viele Ausnahmen an welchem Tag genehmigt wurden. Eine zweistellige Zahl von Erlaubnissen hatte es auch in der vergangenen Woche geben (15 am 2. Februar). In den beiden Wochen davor waren es aber nur eins bis zwei Flüge pro Nacht. lhe/ch

Die Ausnahmen vom Nachtflugverbot listet das Verkehrsministerium auf unter www.wirtschaft.hessen.de

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