Eintracht-Fan zu Strafe verurteilt
Der polizeibekannte Simon W. konnte das Abbrennen von Feuerwerk nicht lassen
Simon W. ist Eintracht-Fan und mag Feuerwerk – das allerdings mag das Gericht gar nicht.
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Weil er im Stadion Feuerwerk zündete, muss Simon W. 600 Euro Strafe zahlen. (Archivbild: dpa) Frankfurt. Jugendrichter Rolf Heyter ist mit Eintracht Frankfurt aufgewachsen. "Wenn früher bei uns das Radio oder der Fernseher lief, durfte keiner was sagen." Auch heute geht er mit seinen beiden Söhnen gerne in die Commerzbank-Arena. "Dabei möchte ich aber keine Angst haben, in irgendwelche Gewalttätigkeiten hineingezogen oder von Feuerwerkskörpern verletzt zu werden", sagte der Richter. Darum ging es nämlich bei seiner Jugendabteilung des Amtsgerichts. Auf der Anklagebank saß mit dem Maler- und Lackierer-Azubi Simon W. ein junger Mann, der es mit seinen 21 Jahren schon zu einer zweifelhaften überregionalen Popularität gebracht hat.
W. ist polizeibekannt
Bei der Polizei gehört er zu jenen gewaltbereiten "Eintracht-Ultras", die in der Vergangenheit immer wieder in Stadien oder deren Umfeld für "Bambule" gesorgt hatten. Auch von drei Begegnungen mit Gerichten hatte sich W. zwischen Dezember 2010 und März vergangenen Jahres nicht abhalten lassen, wieder "Putz" zu machen.
Zunächst schlug er beim Auswärtsspiel in Köln im Dezember mit der Gürtelschnalle nach einem Ordner. Dann wurde vor dem Heimspiel gegen Stuttgart im Februar 2011 bei ihm ein Mundschutz gefunden: "Verbotene Passiv-Waffe", so die Anklage. Am 5. März trieb er es schließlich ganz doll.
Zunächst traf er sich am Vormittag auf dem Opernplatz, wo unter Abbrennen verbotenen Bengalo-Feuerwerks "Gruppenfotos" geschossen wurden. Und am Nachmittag warf er Böller und Bengalos auf die abziehenden Fans des FC Kaiserslautern. Bei all diesen Sachen hatte er sich auch noch den Eintracht-Schal ins Gesicht gezogen, also ein Verstoß gegen das Vermummungsverbot im Versammlungsgesetz. Nach den drei vorausgegangenen Fällen in Frankfurt und München wäre W. eigentlich reif gewesen für Jugendarrest "beim freundlichen Herrn Sonne in Gelnhausen, dem Schrank mit Glatze und Ohrring", so Richter Heyter.
600 Euro Strafe
W. hatte diese Einrichtung wohl schon mal kennengelernt und war davon gar nicht begeistert. Weil aber eine gute Sozialprognose vorliege – der Abschluss der Malerlehre steht bevor und seit März ‘11 gab es keine Vorkommnisse mehr –, setzte das Gericht 600 Euro Strafe in Monatsraten an den evangelischen Regionalverband fest.ge

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