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Brandschutz in der Mietwohnung – wer ist zuständig?

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Verena Till, Rechtsanwältin
Verena Till, Rechtsanwältin © Haus & Grund Frankfurt am Main e.V.

In Wohnungen lauern zahlreiche Brandgefahren. Zu den häufigsten Ursachen von Wohnungsbränden zählen defekte oder veraltete elektronische Geräte, falsch verwendete Mehrfachsteckdosen, offene Feuerquellen oder schlicht unachtsames Verhalten. Jedes Jahr passieren in Deutschland etwa 200.000 Wohnungsbrände. Ein ernst zu nehmendes Risiko.

Wenn es zu einem Wohnungsbrand kommt, ist es wichtig, dass die gesetzlichen Brandschutzbestimmungen eingehalten sind. Insbesondere die Landesbauordnungen enthalten wichtige baurechtliche Regeln hierzu. So dürfen in Hessen beispielsweise keine leicht entflammbaren Dämmmaterialien verwendet werden und es müssen mindestens zwei Rettungswege und ausreichend Rauchwarnmelder vorhanden sein. Verantwortlich für die Einhaltung dieser baupolizeilichen Vorschriften ist der Vermieter. Ihn trifft die Verkehrssicherungspflicht am Gebäude. Kommt er seiner Pflicht nicht nach und besteht in der Folge eine erhebliche Gefahr, kann der Mieter in einzelnen, wenigen Ausnahmefällen sogar berechtigt sein, das Mietverhältnis außerordentlich zu kündigen.

Ein weiterer häufiger Diskussionspunkt zwischen den Mietvertragsparteien ist die Nutzung des Treppenhauses. Dieses wird mancherorts zur Wohlfühloase - mit zahlreichen Bildern an der Wand und umfangreichem Schmuck an der Wohnungstür. Doch dieser Teil des Mietshauses ist Teil des Flucht- und Rettungsweges. Im Falle eines Brandes können Bilder und Dekoration herunterfallen und zu lebensgefährlichen Stolperfallen werden. Gleiches gilt für Schuhschränke, die deshalb meist untersagt werden können und sogar müssen. Eine wesentliche Ausnahme stellen Kinderwägen und Rollstühle dar. Diese dürfen aufgestellt werden, wenn sie kein Hindernis sind. Hausordnungen stellen eine hervorragende Möglichkeit dar, die Nutzung des Treppenhauses für alle Nutzer insoweit ausdrücklich und eindeutig zu regeln.

Doch nicht nur den Vermieter treffen Brandschutz-Pflichten. Gerade auch der Mieter ist verpflichtet, sein Verhalten so auszurichten, dass Wohnungsbrände tunlichst vermieden werden. Er muss also eine besondere Vorsicht walten lassen, wenn er in der Wohnung kocht, elektrische Geräte einschaltet oder raucht. Und während der Vermieter für die Bereitstellung von Feuerlöschern in den allgemein genutzten Flächen wie dem Keller verantwortlich ist, ist der Mieter für Feuerlöscher in der Wohnung zuständig.

Fernab aller Diskussionen und Unstimmigkeiten, die es im Mietverhältnis geben kann, es gilt stets: Brandschutz rettet Leben und daher sollten alle an einem Strang ziehen.

Zu allen Fragen rund um den Erwerb, die Nutzung und die Vermietung des privaten Eigentums berät Haus & Grund Frankfurt am Main e.V. seine Mitglieder. 

Verena Till
Rechtsanwältin

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