Mieter, denen Schimmel oder anhaltend feuchte Wände in der Wohnung auffallen, müssen dies umgehend ihrem Vermieter melden. Unterlassen sie die Meldung an den Vermieter, erweitert sich der Schaden, sodass Mieter in diesem Fall zumindest für die Erweiterung des Schadens haften.
Zu allen Fragen rund um den Erwerb, die Nutzung und die Vermietung des privaten Eigentums berät Haus & Grund Frankfurt am Main e.V. seine Mitglieder.
Tanja Petkovic
Rechtsanwältin
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