Schottergärten und Lichtverschmutzung
Vogelsbergkreis (ws). Im Mai hat der Landtag ein neues Naturschutzgesetz verabschiedet. Das Verbot des Anbaus von gentechnisch veränderten Pflanzen, von Schottergärten und großen reflektierenden oder durchsichtigen Gebäudefassaden, der stärkere Schutz von Mooren und Auen oder die Festschreibung von zehn Prozent Naturwald im Staatsforst sind Bestandteile der neuen Festlegung.