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Boris Becker: Schweizer Ex-Geschäftspartner scheitert erneut vor Gericht

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Boris Becker
Der Rechtsstreit von Boris Becker mit seinem früheren Geschäftspartner Hans-Dieter Cleven über ein Darlehen in Höhe von mehr als 36 Millionen Euro geht in die nächste Runde. © dpa

Ein Schweizer Ex-Geschäftspartner ist in zweiter Instanz mit einer Klage gegen den dreimaligen Wimbledonsieger Boris Becker gescheitert.

Boris Becker: Schweizer Ex-Geschäftspartner scheitert erneut vor Gericht

Update vom 4. Dezember 2018: Ein Schweizer Gericht hat die Klage eines einstigen Geschäftspartners von Ex-Tennisstar Boris Becker auf Rückzahlung eines Darlehens in zweiter Instanz abgewiesen. Es ging um insgesamt zehn Millionen Franken (heute 8,8 Millionen Euro), die der Geschäftsmann Hans-Dieter Cleven 2015 in der Schweiz auf dem Klageweg zurückforderte.

„Wie schon das Kantonsgericht gelangte auch das Obergericht zu dem Schluss, dass die von Hans-Dieter Cleven eingeklagte Forderung auf Rückzahlung des Darlehens nicht fällig ist“, teilte das Obergericht im Kanton Zug am Dienstag mit. Zuvor berichtete die „Bild“-Zeitung darüber. Das Urteil fiel am 28. November.

Klage gegen Boris Becker schon im Juni 2017 abgewiesen

Bereits um Juni 2017 hatte das Kantonsgericht die Klage abgewiesen, weil Cleven nach Überzeugung der Richter keine Kündigung des Darlehens oder eine Aufhebungsvereinbarung mit Boris Becker nachgewiesen habe, teilte das Obergericht mit. Insofern sei die Rückzahlung zu dem Zeitpunkt nicht fällig gewesen. Unstrittig war laut dem Urteil, dass Cleven Becker Darlehen gewährt hat, deren Wert sich Ende 2014 auf mehr als 41 Millionen Franken belief.

Das Obergericht habe vorgelegte neue Unterlagen aufgrund der Gesetzeslage nicht berücksichtigen können, hieß es jetzt. Beide Seiten könnten in dem Fall weiter vor das Bundesgericht ziehen.

Boris Becker: Ex-Geschäftspartner geht in Berufung

Die Erstmeldung vom 13. Juni 2017

Zug - Der Rechtsstreit von Boris Becker mit seinem früheren Geschäftspartner Hans-Dieter Cleven über ein Darlehen in Höhe von mehr als 36 Millionen Euro ist noch nicht ausgestanden. 

Cleven kündigte am Donnerstag im schweizerischen Zug an, in die Berufung gegen ein vorheriges Urteil eines dortigen Gerichts zu gehen. Dieses hatte die Forderung zurückgewiesen, weil Cleven die Darlehen nicht rechtskräftig gekündigt habe. 

Wie Cleven über seine Rechtsanwälte erklären ließ, werde mit der Berufung das Urteil nicht rechtskräftig. Die Anwälte erklärten, die Berufungsschrift werde innerhalb der gesetzlichen Frist eingereicht, das Obergericht des Kantons Zug müsse dann entscheiden.

Darlehn-Streit um mehr als 36 Millionen Euro

Becker erhielt von Cleven nach Darstellung des Gerichts Darlehen im Umfang von 41,7 Millionen Franken (rund 39 Millionen Euro). 

„Es ist unbestritten, dass der Kläger dem Beklagten ab 2001 diverse Darlehen gewährte und sich die Darlehensschuld des Beklagten auf CHF 41 774 236,65 per 31. Dezember 2014 beläuft“, stellte das Gericht in seinem Urteil fest. Die Rückzahlung sei wegen der fehlenden Kündigung aber nicht fällig, heißt es in dem Urteil.

Unabhängig von diesem Verfahren werde Cleven seine Forderung auch in den kommenden Tagen in dem in Großbritannien gegen den früheren Tennisweltstar laufenden Insolvenzverfahren anmelden. 

Ist Boris Becker pleite?

Becker war von einem Konkursgericht in London wegen unbeglichener Schulden bei einer britischen Privatbank für zahlungsunfähig erklärt worden. Sein Anwalt hatte vor Gericht erklärt, es gebe ausreichend Beweise dafür, dass der dreimalige Wimbledon-Sieger die Verbindlichkeiten bald begleichen könne. Der "Süddeutschen Zeitung" sagte Becker Ende Juni, er sei "weder zahlungsunfähig noch pleite".

AFP/dpa

Streit um Darlehensrückzahlung: Becker vor Gericht erfolgreich

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