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Corona-Lockerungen in Deutschland: Diese Regeln gelten jetzt in den verschiedenen Ländern

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Die bundesweiten Corona-Schutzmaßnahmen laufen aus. Stattdessen sollen die Bundesländer die Hotspot-Regelung ausgiebig nutzen. Was gilt jetzt wo? Ein Überblick.

München - Welche Corona*-Regeln nun noch gelten können, steht im neuen Infektionsschutzgesetz der Bundesregierung. Das Gesetz unterscheidet zwischen zwei verschiedenen Maßnahmen: dem Basis-Schutz, den die Länder auf jeden Fall anwenden können - und schärfere Restriktionen für Hotspots mit einem gefährlichen Infektionsgeschehen. Die Umsetzung ist Sache der Länder.

Ein Basis-Schutz wie die Maskenpflicht, etwa in Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen, kann bestehen bleiben. Auch die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr sowie die Testpflicht an Schulen sind weiterhin möglich. Entscheidend ist dabei die Regelung im jeweiligen Bundesland. Im Luft- und Personenfernverkehr bleibt die Maskenpflicht bundesweit bestehen.

Hotspot-Regelungen: Länder entscheiden selbst

Kommt es zu einer bedrohlichen Infektionslage, können die Bundesländer weitergehende Schutzmaßnahmen ergreifen. Voraussetzung ist, dass das jeweilige Landesparlament dies beschließt. Eine Gefahrenlage in einem sogenannten Hotspot ist dann gegeben, wenn sich entweder eine gefährliche Virusvariante ausbreitet oder eine Überlastung der Krankenhäuser droht – aufgrund einer besonders hohen Zahl von Neuinfektionen oder wenn die Neuinfektionen besonders stark steigen.

Zu den möglichen lokal begrenzten Maßnahmen gehören Maskenpflichten sowie ein Abstandsgebot von 1,5 Metern im öffentlichen Raum. Zudem sollen die Menschen verpflichtet werden können, beim Betreten bestimmter Einrichtungen und Unternehmen einen Impf-, Genesenen- oder Testnachweis vorzulegen. Einrichtungen oder Angebote mit Publikumsverkehr sollen außerdem dazu verpflichtet werden können, Hygienekonzepte zu erarbeiten.

Länder haben eine Übergangsfrist, um Vorkehrungen zu treffen

Damit die Landesparlamente ihre bisher geltenden Regelungen abändern können, ist eine Übergangsfrist vorgesehen: Vorkehrungen, die auf der Grundlage des bisherigen Infektionsschutzgesetzes getroffen worden sind, können noch bis zum 2. April verlängert werden. Das Gesetz ist bis zum 23. September befristet, heißt es von Seiten der Bundesregierung.

Bayern: „Am 2. April laufen alle Regeln aus. “Trotz hoher Infektionszahlen nimmt die Staatsregierung um Markus Söder* das Auslaufen der allermeisten Corona-Beschränkungen an diesem Wochenende hin. Bayern* soll nicht zum Hotspot erklärt werden, jedenfalls „auf absehbare Zeit nicht“ - das hatte der CSU-Chef bereits angekündigt. Jetzt ist es amtlich. Nach dem neuen Bundesinfektionsschutzgesetz und einer Übergangsfrist enden die meisten Corona-Beschränkungen am kommenden Samstag (2. April). Für Bayern bedeutet das nun: Bis Samstag gelten die bisherigen Regeln. Über Samstag hinaus bleibt die Maskenpflicht in Bus und Bahn. Dann fallen aber die Masken in der Gastronomie, in Kaufhäusern und Supermärkten. Auch die Beschränkungen für Ungeimpfte fallen, ab Sonntag darf wieder jeder ins Wirtshaus. Die 2G- oder 3G-Regeln sind überall hinfällig.

Baden-Württemberg: Obwohl sich das Land Baden-Württemberg lange dagegen gestemmt hat, fallen am kommenden Sonntag auch im Südwesten nahezu alle Corona-Schutzmaßnahmen weg. Die Koalition aus Grünen und CDU verständigte sich am heutigen Dienstag darauf, die im Bundesgesetz noch vorgesehenen Hotspot-Regeln nicht anzuwenden. Das bedeutet, dass von Sonntag an in Innenräumen keine Masken mehr getragen werden müssen und die Zugangsregeln wegfallen.

Das Land will allerdings mit mehreren Maßnahmen versuchen, eine Überlastung der Kliniken zu verhindern, etwa mit der Verlagerung von Personal oder dem Einsatz von Pflegekräften von außen. Masken in Geschäften oder Schulen und 2G- oder 3G-Zutrittsregeln, kann es zwar auch noch geben, aber nur noch regional, wenn das jeweilige Landesparlament eine besonders kritische Corona-Lage dort feststellt. Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) rief die Menschen zugleich auf, weiter „aus Eigenverantwortung“ Masken - etwa in Innenräumen - zu tragen. Denn die Gefahr lauert in der Luft und wie gefährlich Corona-Mutationen auf den Organismus des Menschen wirken, haben Virologen bereits hinlänglich erforscht.

Berlin: Der Senat hat den Basisschutz beschlossen. Dieser soll am kommenden Freitag laut Berliner Zeitung in der Hauptstadt in Kraft treten und bis zum 28. April gelten. Der Basisschutz sieht nur eine Maskenpflicht im ÖPNV sowie in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen vor. Zudem bleibt das regelmäßige Testen in Schule und Kitas aufrechterhalten. Mehr ist derzeit nicht geplant. Die Maskenpflicht in Schule und Supermarkt sowie sämtliche 2G- und 3G-Regeln fallen damit endgültig. Aber: Die Quarantäne-Regeln bleiben.

Brandenburg: Das Brandenburger Kabinett hat am heutigen Dienstag (29. März) darüber beraten, wie Corona-Bestimmungen ab Sonntag aussehen könnten. Voraussichtlich sollen Masken- und Testpflichten in bestimmten Bereichen zunächst bis Ende April fortbestehen. So soll es eine Maskenpflicht weiter in geschlossenen Räumen in Einrichtungen wie Arztpraxen, Kliniken, Pflegeheimen und Gemeinschaftsunterkünften für Flüchtlinge geben. Auch im öffentlichen Nahverkehr soll weiter eine Maske getragen werden. In den Schulen soll es keine Maskenpflicht mehr geben. Testpflichten sollen weiter bestehen für nicht-immunisierte Beschäftigte im Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen sowie für nicht-immunisierte Schüler und Lehrkräfte. Auch in den Kitas und Krippen sollen weiter Testpflichten für nicht immunisierte Kinder und Erzieherinnen gelten.

Bremen: Ab dem 2. April sollen in Bremen und Bremerhaven neue Corona-Regeln gelten. Dann fällt fast überall die Masken- und Testpflicht weg, das Bremer Warnstufen-Modell hat auch ausgesorgt. Pauschale Zugangsregeln gibt es fortan ebenfalls nicht mehr. Somit setzt der Bremer Senat um, was im neuen Infektionsschutzgesetz geregelt ist. Sollte sich bis zum 2. April nichts an der Infektionslage in Bremen ändern, treten die Regeln von da an in Kraft. Im bundesweiten Infektionsschutzgesetz hat das Land Bremen aber noch die Möglichkeit, schärfere Maßnahmen zu erlassen, wenn es sich zum Corona-Hotspot erklärt.

Hamburg: In Hamburg plant die rot-grüne Koalition ebenfalls, die ganze Stadt zu einem Hotspot zu erklären und so eine allgemeine Maskenpflicht in Innenräumen, auch im Einzelhandel, für zunächst vier Wochen zu ermöglichen. Einen entsprechenden Antrag von SPD und Grünen soll die Bürgerschaft noch beschließen. Auch CDU und Linke sind für eine Beibehaltung der Maskenpflicht.

Hessen: Auch die Menschen in Hessen haben Grund zur Freude. Ab Samstag können sie wieder ohne Maske einkaufen gehen. Zwar gibt es in Hessen täglich viele Neuinfektionen. Auch die RKI-Inzidenzen bleiben hoch. Trotz hoher Zahlen lockert Hessen die Corona-Regeln. Diese sollen ab dem 2. April gelten, wie der hessische Ministerpräsident Volker Bouffier angekündigt hat. „Wir sind jetzt reduziert auf einen Basisschutz, und zwar auf zwei Komponenten, auf eine Maskenpflicht und auf eine Testpflicht“, so Hessens Ministerpräsident. Diese Regelung gilt in Krankenhäusern, in Altenheimen und im ÖPNV. Damit sollen vulnerable Gruppen weiterhin geschützt werden. Mit den Lockerungen in Hessen entfallen auch die Zugangsbeschränkungen in der Gastronomie, im Hotel oder in der Diskothek. Dort gelten bis zum 2. April noch die 3G-, 2G- und 2G-Plus-Regel. Nach dem 2. April muss also weder eine Impfung noch Test vorgelegt werden.

FOTOMONTAGE, Schild mit Aufschrift Hotspot und Schild mit durchgestrichener Aufschrift Lockerungen, Hotspot-Regelung
Welche Lockerungen auf die Bürger zukommen. © Christian Ohde/IMAGO

Mecklenburg-Vorpommern: Der Landtag von Mecklenburg-Vorpommern hat eine Verlängerung der bestehenden Corona-Maßnahmen aufgrund erheblicher Infektionszahlen beschlossen. SPD, Linke und Grüne stimmten dafür, die Maskenpflicht im Innenbereich und gewisse Zugangsbeschränkungen bis zum 27. April gelten zu lassen. In Innenbereichen - vor allem beim Einkauf - gilt weiter eine Maskenpflicht. Beim Frisör, in Restaurants oder Cafés bleibt es vorerst bei der 3G-Regel, Ungeimpfte brauchen einen Test. Zu Ostern soll diese Regelung aber in der Gastronomie fallen.

Niedersachsen:: Auch in Niedersachsen entfallen ab Sonntag gemäß dem neuen Bundesinfektionsschutzgesetz fast alle Corona-Regeln. Eine Masken- und Testpflicht gilt weiterhin in Krankenhäusern, Pflegereinrichtungen, Arztpraxen und dem ÖPNV. Hinzu kommt eine Testpflicht in gemeinschaftlichen Unterbringungen von Geflüchteten und Asylbewerbern.

Nordrhein-Westfalen: Am Wochenende laufen die meisten Corona-Regeln in NRW aus. Ab dann gilt keine Maskenpflicht mehr in Innenräumen und an Schulen. Auch die verpflichtenden 2G- und 3G-Zugangskontrollen fallen weg. Weiterhin gelten Hygiene-Vorschriften, der Mindestabstand von 1,5 Metern und die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr und Supermärkten. NRW-Vizeministerpräsident Joachim Stamp (FDP) weist die Nutzung der Hotspotregel zurück. Es bestehe dafür „keine Notwendigkeit“, erklärt Stamp in der Rheinischen Post.

Rheinland-Pfalz kippt ebenfalls die Maskenpflicht im öffentlichen Leben und sämtliche Beschränkungen ab dem 2. April - allein die Maskenpflicht in Krankenhäusern, Arztpraxen, Pflegeeinrichtungen und ÖPNV soll bleiben.. Eine Hotspot-Regelung wird es zunächst nicht geben. Auch im Saarland werden die Einschränkungen durch Basisschutz trotz Rekordinzidenzen ersetzt. Sachsen will in seiner neuen Corona-Verordnung ab Anfang April bei Basisschutzmaßnahmen zur Eindämmung der Pandemie bleiben. Regeln wie die Maskenpflicht in Innenräumen oder G-Regelungen sollen dann wegfallen. Ebenfalls in Sachsen-Anhalt und in Thüringen sollen die Regeln auslaufen.

Welche Corona-Lockerungen ab 2. April in Schleswig-Holstein in Kraft treten, darüber will die Landesregierung noch beraten. Nach Angaben der HNA.de wird diskutiert, die Hotspot-Regelung aufzugreifen und an der Maskenpflicht festzuhalten.

Zur Prävention gegen das Coronavirus gibt die WHO klare Ratschläge. (sth) *Merkur.de ist ein Angebot von Ippen.Media

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