AfD scheitert in Karlsruhe mit Eilantrag zu Brandner-Absetzung

Im November 2019 setzt der Bundestags-Rechtsausschuss den AfD-Politiker Stephan Brandner als Vorsitzenden ab - ein beispielloser Vorgang. Das Bundesverfassungsgericht schreitet nicht sofort ein, will aber genau prüfen.
- Das Bundesverfassungsgericht befasste sich mit der Abwahl des AfD-Politikers Stefan Brandner.
- Am Freitag wollte die Partei durchsetzen, dass Brandner seine Aufgaben wieder aufnehmen darf.
- Brandner wurde am 13. November 2019 abgewählt.
Update, 09.35 Uhr: Das Bundesverfassungsgericht hat einen Eilantrag der AfD-Bundestagsfraktion gegen die Abwahl ihres Abgeordneten Stephan Brandner vom Vorsitz des Rechtsausschusses abgelehnt. Damit wollte die Fraktion erreichen, dass er seine Aufgaben mit sofortiger Wirkung wieder wahrnehmen darf. Der Vorgang werfe aber neue Fragen auf, die die Richter im eigentlichen Verfahren prüfen wollten, teilte das Gericht in Karlsruhe am Freitag mit. (Az. 2 BvE 1/20)
Brandner selbst hatte einen Rücktritt ausgeschlossen. Seit seiner Absetzung wird der Ausschuss von seinem stellvertretenden Vorsitzenden Heribert Hirte (CDU) geleitet. Die AfD hat bisher keinen neuen Kandidaten aus ihren Reihen bestimmt.
Das war für die Verfassungsrichter mit ein Grund für die Ablehnung des Eilantrags. Die AfD habe es selbst in der Hand, ihre Beeinträchtigung durch die Benennung eines anderen Kandidaten zu verringern, teilte das Gericht mit. Damit sei sie an der Erfüllung ihrer Oppositionsaufgaben nicht vollständig gehindert.
Im Eilverfahren prüfen die Richter den Sachverhalt noch nicht vertieft. Vereinfacht gesagt geht es darum, ob dem Kläger bis zur eigentlichen Entscheidung nicht wiedergutzumachende Nachteile entstehen. Für diese Folgenabwägung gelten besonders strenge Maßstäbe, wenn sich der Eilantrag gegen andere Verfassungsorgane richtet, in diesem Fall den Bundestag und den Rechtsausschuss.
Verfassungsgericht entscheidet über Abwahl von AfD-Mann Brandner
Erstmeldung vom Freitag, 29.05.2020: Die Abwahl des AfD-Politikers Stephan Brandner vom Vorsitz des Rechtsausschusses war ein einmaliger Vorgang in der Geschichte des Bundestags - nun hat sich das Bundesverfassungsgericht damit befasst. Am Freitag (9.30 Uhr) veröffentlichen die Richter ihre Entscheidung über einen Eilantrag der AfD-Fraktion.
AfD: Abwahl von Stefan Brandner soll vom Bundesverfassungsgericht entschieden werden
Brandners Parteikollegen wollen in Karlsruhe durchsetzen, dass er seine Aufgaben als Vorsitzender wieder wahrnehmen darf. (Az. 2 BvE 1/20) Die Nicht-AfD-Abgeordneten im Ausschuss hatten Brandner am 13. November abgewählt. Damit zogen sie die Konsequenzen aus mehreren Eklats, die der AfD-Politiker aus Thüringen ausgelöst hatte. Zuletzt hatte er auf Twitter die Verleihung des Bundesverdienstkreuzes an den AfD-kritischen Rocksänger Udo Lindenberg mit der Bemerkung „Judaslohn“ kommentiert. Seither wird der Ausschuss von seinem stellvertretenden Vorsitzenden Heribert Hirte (CDU) geleitet.
AfD: Brandner wettert gegen Corona-Beschränkungen
Zuletzt hat Stephan Brandner der Bundesregierung zahlreiche Verfassungsbrüche vorgeworfen und sie indirekt mit Geiselnehmern verglichen. Die Corona-Beschränkungen würden unter anderem gegen das Recht auf freie Entfaltung und das Demonstrationsrecht verstoßen, sagte Brandner am Freitagabend auf einer AfD-Veranstaltung in Dessau-Roßlau. Die Runde der Ministerpräsidenten und der Kanzlerin, in der Bund und Länder ihr Vorgehen in der Krise koordinieren, bezeichnete er als „Seuchen-Politbüro“.
Die Reaktionen der Menschen auf die Corona-Politik verglich Brandner mit dem sogenannten Stockholm-Syndrom, einem psychologischen Phänomen, bei dem Geiseln im Verlauf einer Geiselnahme Sympathie für die Geiselnehmer entwickeln. „Dieses Syndrom scheint in Deutschland vorzuherrschen“, sagte der Bundestagsabgeordnete mit Blick auf die hohen Zustimmungswerte zur Corona-Politik. Die Deutschen würden der Kanzlerin die Einschränkung der Grundrechte mit steigenden Umfragewerten danken.
marv mit dpa
Die Landtagsfraktion der AfD im Freistaat will ihre Chefin rauswerfen*, weil die zu weit rechts ist. Katrin Ebner-Steiner sitzt aber fest im Sattel. Während die Partei selbst an Boden verliert.
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