Wie viel Alkohol ist okay? Der Weihnachtsfeier-Knigge

München - Alkohol, Bürotratsch und heiße Tanzeinlagen à la Dirty Dancing: Die betriebliche Weihnachtsfeier birgt allerlei Fettnäpfchen. Deutsche Knigge-Experten haben einige "goldene Benimm-Regeln" für die Festivität parat.
Muss ich unbedingt zur Weihnachtsfeier?
Ja, sagten die Experten. Das Fernbleiben ohne wichtigen Grund könnte von den Kollegen als Desinteresse an einem harmonischen Betriebsklima ausgelegt werden. Wer an der Weihnachtsfeier nicht teilnimmt, gilt womöglich als arrogant und läuft Gefahr, sich zum Außenseiter machen.
Wie viel Alkohol ist zulässig?
Grundsätzlich gilt: Weniger ist mehr. Denn es gibt auch einen Tag danach. Wer sich auf der Feier weinselig verplappert, kann sich schnell zum Gespött der Kollegen machen. War es doch zuviel, gilt die Devise: Kein Klatsch sondern Diskretion.
Kann ich mich locker kleiden?
Im Prinzip sollten Mitarbeiter gekleidet sein wie im Büro, vielleicht ein bisschen festlicher. Der Deutsche Knigge-Rat empfiehlt folgenden Dress-Code: "Dezent und gepflegt statt aufreizend, schrill und bunt."
Welche Themen sollten auf der Weihnachtsfeier tabu sein?
Ärger am Arbeitsplatz und Beschwerden über Kollegen sollte man zu Hause lassen. Auch Nörgeleien über eine vielleicht weniger opulente Firmenfeier haben dort nichts verloren, meint der Deutschen Knigge-Rat. Gespräche über betriebliche Angelegenheiten sollten generell die Ausnahme bleiben, vor allem wenn Partner, Kunden oder Lieferanten dabei sind, weil die sich sonst langweilen. Wer mit dem Chef plaudert, sollte ihn in diesem Rahmen keinesfalls nach einer Gehaltserhöhung fragen.
Darf ich meinen Vorgesetzten duzen?
Bei einer Weihnachtsfeier geht es um eine richtige Mischung aus Distanz und Nähe. Plumpe Vertraulichkeiten und alkoholgeschwängerte Duz-Angebote sind fehl am Platze. Bietet der Chef das Du an, sollte der Mitarbeiter dies aber annehmen. Nach Knigge steht dem Vorgesetzten das Anbieten auch zu. Ist sich der Mitarbeiter am nächsten Tag nicht sicher, ob der Chef sich noch daran erinnert, heißt es abwarten. Besser ist es nach Ansicht der Knigge-Akademie, ihn dann vorsichtshalber in der dritten Person anzureden: "Sollte man heute nicht..."
Bin ich auf der Weihnachtsfeier versichert?
Wer sich auf einer Betriebsfeier oder dem Weg dorthin zum Beispiel das Bein bricht, ist gesetzlich unfallversichert. Voraussetzung ist, dass es sich um eine offizielle Weihnachtsfeier handelt und der Chef eingeladen hat. Aber Achtung: Alkoholkonsum gefährdet den Versicherungsschutz. Wer nach zuviel Glühwein, Bier und Schnaps auf dem Nachhauseweg stürzt oder einen Unfall mit dem Auto baut, kann nicht auf Zahlungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung bauen. Auch mitfeiernde Partner oder Ex-Mitarbeit haben keinen gesetzlichen Versicherungsschutz. Dies gilt auch für Angestellte, die auf dem Rückweg in der Kneipe noch einen Absacker nehmen.
AFP