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Mehr Möglichkeiten für Ungeimpfte - Ministerium stellt wichtiges Detail bei Söders 3G-Regel klar

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Von: Katarina Amtmann

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Markus Söder hat kürzlich die Corona-Regeln in Bayern gelockert. Auf Nachfrage von Merkur.de äußerte sich das Gesundheitsministerium nun zu einem wichtigen Detail.

München - Seit exakt einer Woche gelten in Bayern Lockerungen der Corona*-Regeln, Ministerpräsident Markus Söder* (CSU) hatte sie zwei Tage zuvor angekündigt. Einen kompletten Regel-Überblick finden Sie hier. Eine entscheidende Änderung: Ungeimpfte können wieder mehr am öffentlichen Leben teilhaben.

Corona-Regeln in Bayern: 2G statt 2G plus/3G statt 2G - wieder mehr Möglichkeiten für Ungeimpfte

3G in Bayern: Ministerium stellt Corona-Regel klar

Bayern ermöglicht also auch Ungeimpften wieder mehr Teilhabe am öffentlichen Leben. Sie können mit einem negativen Corona-Test beispielsweise wieder zum Friseur oder ins Museum. Doch was passiert, wenn der Test nach Betreten seine Gültigkeit verliert? Muss man das Museum dann sofort verlassen oder darf man bleiben? Das hat eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums auf Nachfrage von Merkur.de klargestellt. Demnach bedarf es den Testnachweis für den Zugang zur jeweiligen Einrichtung: „Dies bedeutet, dass es für die Gültigkeit des Testnachweises auf den Zeitpunkt des Zugangs ankommt. Sofern die Gültigkeit des jeweiligen Testnachweises während des Aufenthalts in der betreffenden Einrichtung abläuft, ist dies unschädlich.“

3G-Regel in Bayern: Ministerium äußert sich zu Corona-Tests

Auf Nachfrage erklärte das Ministerium auch nochmals, welche Tests wie lange gültig sind. Die Anforderungen an den Testnachweis ergeben sich aus § 5 Abs. 3 der 15. BayIfSMV. Danach sei ein schriftlicher oder elektronischer negativer Testnachweis auf Grundlage

Video: Bayern lockert Corona-Regeln

Öffnung von Clubs und Diskotheken in Bayern? Regeln „Schritt für Schritt anpassen“

Auf der Ministerpräsidentenkonferenz wurde außerdem eine Öffnung von Clubs und Discotheken unter 2G Plus in Aussicht gestellt. Als Termin wurde der 4. März genannt. Ist das für Bayern realistisch?Die konkrete Umsetzung des MPK-Beschlusses in Bayern bleibt dem Beschluss des Ministerrates vorbehalten. Die Bayerische Staatsregierung wird die Maßnahmen Schritt für Schritt so anpassen, wie es die Entwicklung der Pandemie erforderlich und möglich macht“, so die Sprecherin gegenüber Merkur.de. (kam) *Merkur.de/bayern ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA

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