Mehr Möglichkeiten für Ungeimpfte - Ministerium stellt wichtiges Detail bei Söders 3G-Regel klar
Markus Söder hat kürzlich die Corona-Regeln in Bayern gelockert. Auf Nachfrage von Merkur.de äußerte sich das Gesundheitsministerium nun zu einem wichtigen Detail.
München - Seit exakt einer Woche gelten in Bayern Lockerungen der Corona*-Regeln, Ministerpräsident Markus Söder* (CSU) hatte sie zwei Tage zuvor angekündigt. Einen kompletten Regel-Überblick finden Sie hier. Eine entscheidende Änderung: Ungeimpfte können wieder mehr am öffentlichen Leben teilhaben.
Corona-Regeln in Bayern: 2G statt 2G plus/3G statt 2G - wieder mehr Möglichkeiten für Ungeimpfte
- 2G statt 2G plus: Der Freistaat lockert die Corona-Regeln für Geimpfte und Genesene. Weite Bereiche des öffentlichen Lebens, etwa Sport-, Kultur- und Freizeitveranstaltungen, sind wieder ohne zusätzlichen Test* oder Booster-Impfung* zugänglich.
- 3G statt 2G: In Bayern haben auch Ungeimpfte wieder Zugang zu einigen weiteren Bereichen des öffentlichen Lebens - wenn sie stattdessen einen negativen Test vorweisen. 3G statt wie bisher 2G gilt dann unter anderem für Hochschulen, die außerschulische Bildung, die berufliche Aus-, Fort- und Weiterbildung, Musikschulen, Bibliotheken und Archive, Museen und Ausstellungen, Fitnessstudios und Solarien, die eigene aktive sportliche Betätigung (inklusive der praktischen Sportausbildung) sowie die eigene aktive Mitwirkung in Laienensembles (etwa Orchester oder Laienschauspiel-Gruppen).
3G in Bayern: Ministerium stellt Corona-Regel klar
Bayern ermöglicht also auch Ungeimpften wieder mehr Teilhabe am öffentlichen Leben. Sie können mit einem negativen Corona-Test beispielsweise wieder zum Friseur oder ins Museum. Doch was passiert, wenn der Test nach Betreten seine Gültigkeit verliert? Muss man das Museum dann sofort verlassen oder darf man bleiben? Das hat eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums auf Nachfrage von Merkur.de klargestellt. Demnach bedarf es den Testnachweis für den Zugang zur jeweiligen Einrichtung: „Dies bedeutet, dass es für die Gültigkeit des Testnachweises auf den Zeitpunkt des Zugangs ankommt. Sofern die Gültigkeit des jeweiligen Testnachweises während des Aufenthalts in der betreffenden Einrichtung abläuft, ist dies unschädlich.“
3G-Regel in Bayern: Ministerium äußert sich zu Corona-Tests
Auf Nachfrage erklärte das Ministerium auch nochmals, welche Tests wie lange gültig sind. Die Anforderungen an den Testnachweis ergeben sich aus § 5 Abs. 3 der 15. BayIfSMV. Danach sei ein schriftlicher oder elektronischer negativer Testnachweis auf Grundlage
- eines PCR-Tests, PoC-PCR-Tests oder eines Tests mittels weiterer Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik, der vor höchstens 48 Stunden durchgeführt wurde, oder
- eines PoC-Antigentests, der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde, oder
- eines vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassenen, unter Aufsicht vorgenommenen Antigentests zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttests), der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde, zu erbringen.
Video: Bayern lockert Corona-Regeln
Öffnung von Clubs und Diskotheken in Bayern? Regeln „Schritt für Schritt anpassen“
Auf der Ministerpräsidentenkonferenz wurde außerdem eine Öffnung von Clubs und Discotheken unter 2G Plus in Aussicht gestellt. Als Termin wurde der 4. März genannt. Ist das für Bayern realistisch? „Die konkrete Umsetzung des MPK-Beschlusses in Bayern bleibt dem Beschluss des Ministerrates vorbehalten. Die Bayerische Staatsregierung wird die Maßnahmen Schritt für Schritt so anpassen, wie es die Entwicklung der Pandemie erforderlich und möglich macht“, so die Sprecherin gegenüber Merkur.de. (kam) *Merkur.de/bayern ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA