Drastische Corona-Regeln in Niedersachsen: Was nun verboten ist
In Niedersachsen gelten mittlerweile strengere Corona-Regeln. Eine Verordnung ist mittlerweile aber vom Tisch.
- In Niedersachsen gilt seit Freitag, 09.10.2020, die neu verabschiedete Corona-Verordnung.
- Nach dem Bund-Länder-Gipfel am Mittwoch, 14.10.2020, wurden die Corona-Regeln für Niedersachsen erneut verschärft.
- Das Oberverwaltungsgericht hat das Beherbergungsverbot kassiert.
Update vom Montag, 19.10.2020, 11.57 Uhr: Bund und Länder haben die Corona-Regeln bei ihrem Gipfel am Mittwoch (14.10.2020) noch einmal drastisch verschärft. Auch in Niedersachsen sind die Maßnahmen strenger geworden oder sollen in Kürze umgesetzt werden. Der Grund sind die steigende Corona-Fallzahlen.
Corona-Infektionen in Niedersachsen (19.10.2020) | 26.131 (+296 im Vergleich zum Vortag) |
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Todesfälle | 712 (+0) |
Genesene | 20.147 (+84) |
7-Tage-Inzidenz | 35,1 |

Die neuen Corona-Regeln für Niedersachsen:
- In Niedersachsen dürfen private Feiern und Treffen in Innenräumen nur noch mit höchstens 25 Personen stattfinden. Draußen sind 50 Menschen erlaubt. Wenn in einer Region mehr als 35 Corona-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen festgestellt werden, dürfen sich höchstens 25 Menschen draußen wie drinnen treffen. Steigt die 7-Tage-Inzidenz auf 50 Neuansteckungen, werden private Feiern auf maximal zehn Menschen begrenzt. Weitere Verschärfungen sind geplant. In einzelnen Städten und Landkreisen kann dem Bund-Länder-Beschluss folgend bereits jetzt wieder die Zwei-Haushalte-Regel gelten.
- Bei privaten Treffen muss laut Land Niedersachsen der Abstand von 1,5 Metern eingehalten werden, wenn sich dort mehr als zehn Personen aus mehr als zwei Haushalten treffen, die keine nahen Angehörigen sind.
- Eine erweiterte Maskenpflicht soll auch in Niedersachsen ab einer Inzidenz von 35 gelten. Masken sind überall dort nötig, wo Menschen dichter oder länger zusammenkommen. Für Maskenverweigerer wird ein Bußgeld in Höhe von 100 bis 150 Euro fällig.
- Ab einem Inzidenz-Wert von 50 bei den Corona-Neuinfektionen soll eine Sperrstunde um 23 Uhr für die Gastronomie greifen, Bars und Clubs sollen dann geschlossen werden.
- Bei Veranstaltungen wird die Zahl der Teilnehmer auf 100 begrenzt.
Wie das Land Niedersachsen auf seiner Homepage bekannt gibt, gelten die verschärften Regeln erst, wenn die jeweilige Stadt oder der Landkreis „eine Allgemeinverfügung erlassen und veröffentlichen, wenn der Grenzwert überschritten ist“.
Corona: Niedersächsische Oberverwaltungsgericht kassiert das Beherbergungsverbot
Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat zudem das Beherbergungsverbot mit seinem Beschluss vom Donnerstag (15.10.2020) „vorläufig außer Vollzug gesetzt“, teilte das Gericht mit. „Das in der Niedersächsischen Corona-Beherbergungs-Verordnung konkret angeordnete Beherbergungsverbot erweise sich bei summarischer Prüfung aber als rechtswidrig.“ Das Verbot sei nicht hinreichend bestimmt – unter anderem sei nicht klar, was „Personen ,aus‘ Risikogebieten“ bedeute. Das Verbot „stelle sich auch nicht als notwendige infektionsschutzrechtliche Schutzmaßnahme dar“, hieß es.
Eine weitere Corona-Verordnung wurde am Freitag (16.10.2020) gekippt – und zwar in Berlin. Das Verwaltungsgericht Berlin hat die verhängte Sperrstunde kassiert – zumindest für elf Gaststätten, die Klage erhoben hatten. Wird die Corona-Regel nun auch in Niedersachsen gekippt? Lediglich drei Landkreise – Vechta, Cloppenburg und Grafschaft Bentheim – setzen in Niedersachsen bislang darauf.

Niedersachsen: Strenge Corona-Regeln – Neue Verordnung gilt ab 09.10.2020
Erstmeldung vom Donnerstag, 08.10.2020, 10.29 Uhr: Kassel – Die Entwicklung der Corona-Infektionszahlen ist eindeutig. In europäischen Nachbarstaaten steigen die Fallzahlen rasant. Großstädte in Deutschland wie Berlin verzeichnen viele Neuinfektionen. Das gilt auch für Niedersachsen, denn die Fallzahlen sind spürbar steigend. Das teilte Ministerpräsident Stephan Weil am Mittwoch, 07.10.2020, vor dem niedersächsischen Landtag mit.
„Das ist kein Grund für Panik, aber allemal zur Vorsicht“, so Weil. Deshalb sollen ab Freitag, 09.10.2020, verschärfte Regelungen gelten – bis vorerst Sonntag, 15.11.2020. „Je mehr Menschen in unserer Gesellschaft infiziert sind, desto größer ist auch das Risiko, dass die besonders gefährdeten Gruppen erfasst werden.“ Ein warnendes Beispiel sei dafür der Corona-Ausbruch in einem Pflegeheim in Vechta mit zwei Todesfällen.

Corona-Krise in Niedersachsen: „Es ist kein Ende der Pandemie in Sicht“
Zudem mussten bis zum 07.10.2020 84 Schulen in Niedersachsen den Präsenzunterricht wegen Corona einstellen. „Es ist kein Ende der Pandemie in Sicht und wir haben in den nächsten Monaten eine weitere Herausforderung zu bestehen. Wir müssen uns dieser Tatsache stellen“, erklärt Weil.
Während der Pressekonferenz betont der SPD-Politiker die AHA-Regeln: Abstand, Hygiene, Alltagsmaske. Auch Lüften in geschlossenen Räumen sei besonders in dieser Jahreszeit wichtig.
Neue Corona-Regel in Niedersachsen bezieht sich vor allem auf Feiern
Draußen sei keine Maske nötig. Es sei denn, der Mindestabstand kann nicht sichergestellt werden. In geschlossenen Räumen ist eine Maske notwendig. Kann der Abstand allerdings eingehalten werden, muss keine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.
Die neue Corona-Verordnung in Niedersachsen soll wesentlich kürzer gefasst werden und betrifft vor allem Zusammenkünfte. Viele Regelungen sollen aber beibehalten werden. Ministerpräsident Weil fasst die Erfahrungen in Gaststätten, Theatern und Kinos positiv auf. Allerdings werden größere, private Treffen zum Problem.
Corona in Niedersachsen: Verordnung regelt private Treffen
Bei solchen Zusammenkünften wird sich nur selten an die Maßnahmen gehalten – sie gelten als Infektionsherde. Deshalb gibt es nun drastische Maßnahmen. Künftig soll eine Grenze von 25 Personen bei privaten Treffen festgelegt werden. Draußen gilt eine Grenze von 50 Personen. In Gaststätten und öffentlichen Räumen soll eine Grenze von 100 Menschen zur Eindämmung der Corona-Pandemie dienen. Ein deutlicher Unterschied im Vergleich zu den letzten Monaten.
Verschärfte Regelungen gelten insbesondere in Risikogebieten in Niedersachsen. Derzeit werden sechs Regionen als Risikogebiet eingestuft (Stand 11.10.2020). In den betroffenen Städten und Landkreisen dürfen sich dann nur noch zehn Personen treffen. Diese Regelung tritt ein, wenn 50 Corona-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen einer Woche erreicht sind.
Corona in Niedersachsen: Große Veranstaltungen benötigen Genehmigung
Zudem gibt es aufgrund der steigenden Corona-Zahlen auch in Niedersachsen ein Beherbergungsverbot. Menschen aus Gebieten mit vielen Infizierten (mehr als 50 pro 100.000 Einwohner in 7 Tagen) dürfen nicht mehr in Niedersachsen zu touristischen Zwecken übernachten.
Öffentliche Veranstaltungen in Niedersachsen, an denen Besucher sitzend teilnehmen, sind mit nicht mehr als 500 Personen zulässig. Sportveranstaltungen mit mehr als 500 Zuschauern bedürfen einer vorherigen Zulassung. Die Grenze liegt hier bei 1000 Zuschauern. Messen, Kongresse, gewerbliche Ausstellungen, Jahrmärkte oder ähnliche Veranstaltungen benötigen unabhängig von der Teilnehmerzahl eine Genehmigung.
Corona in Niedersachsen: Kulturschaffende sollen mehr Möglichkeiten erhalten
Dagegen sollen Kinos, Theater und andere Kulturstätten mehr Möglichkeiten erhalten. „Mit einer Schachbrett-Belegung, guten Belüftungsanlagen und sorgfältigen Hygienemaßnahmen vor und nach den Veranstaltungen kann die Platzkapazität besser ausgenutzt werden“, so der Ministerpräsident.
Corona in Niedersachsen: Kulturveranstaltungen sollen gefördert werden
Zusätzlich soll ein Programm des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur, „Niedersachsen dreht auf“, Kulturveranstaltungen verstärkt fördern. Clubs und Discotheken bleiben aber weiterhin geschlossen. Verstöße gegen die Verordnung können mit Bußgeldern bis zu 25.000 Euro betraft werden.
Landesweite Maßnahmen möchte Weil vermeiden. Deshalb gehen Landkreise und kreisfreie Städte regional gegen erhöhte Infektionsaufkommen vor, sodass bisherige Corona-Hotspots eingedämmt werden konnten. Trotz der erhöhten Corona-Infektionen sei Niedersachsen wesentlich besser vorbereitet als noch vor acht Monaten.
Zudem müssen Maskenverweigerer laut der Corona-Regeln in Niedersachsen bis zu 150 Euro zahlen. Die Höchstsumme für Verstöße liegt laut der Verordnung bei bis zu 25.000 Euro. (Von Karolin Schaefer)