Corona-Maßnahmen in Baden-Württemberg: Das ist beim Kontaktverbot erlaubt

Baden-Württemberg: Im Kampf gegen das Coronavirus entschieden sich Bund und Länder gegen eine Ausgangssperre, aber für ein Kontaktverbot. Doch was ist erlaubt?
Baden-Württemberg - Am 22. März haben sich Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Länderchefs auf gemeinsame Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus geeinigt. Das Ziel: Die Ausbreitung von Covid-19 verlangsamen und somit eine Überlastung des Gesundheitssystems vermeiden.
Statt einer Ausgangssperre wie beispielsweise in europäischen Nachbarländern haben sich Bund und Länder auf ein Kontaktverbot geeinigt. Doch was ist in Baden-Württemberg nun erlaubt, was untersagt? echo24.de* gibt einen Überblick über das geltende Kontaktverbot und erklärt die Kernpunkte der Corona-Maßnahmen.
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