Urlaub trotz Corona: Quarantänepflicht ausgesetzt – Mehr Bundesländer ziehen nach

Die Quarantänepflicht wegen Corona in Niedersachsen wurde ausgesetzt. Jetzt ziehen auch andere Bundesländer nach. Urlaub wird wieder möglich.
- Die Quarantänepflicht in Niedersachsen wurde außer Kraft gesetzt.
- Zuvor war nach dem Urlaub oder Reisen in ein anderes Land eine vierzehntägige Quarantäne verhängt worden.
- Jetzt ziehen andere Bundesländer wie Nordrhein-Westfalen nach.
Update vom Freitag, 15.05.2020, 10.23 Uhr: Nachdem im Land Niedersachsen die Quarantänepflicht ausgesetzt wurde, folgt jetzt Nordrhein-Westfalen. Auch bundesweit soll die Quarantänepflicht fallen.
NRW erleichtert seit Freitag (15.05.2020) die Einreise aus europäischen Nachbarstaaten, teilte die nordrhein-westfälische Landesregierung mit. Von der Quarantänepflicht ausgenommen sind neben den EU-Ländern damit auch Island, Norwegen, Liechtenstein, die Schweiz, Großbritannien und Nordirland.
Corona in Niedersachsen: Quarantänepflicht auch in NRW aufgehoben – Gute Nachrichten für Urlaub
Die Lockerung der Quarantänepflicht sei ein „Zeichen für gute Nachbarschaft und mehr Europa“, erklärte NRW-Ministerpräsident Armin Laschet. Gute Nachrichten sind das auch für Urlauber. Sollte die Zahl der neuen Corona-Infektionen allerdings in einem der Länder über einen Wert von 50 Neuinfizierten pro 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche steigen, würde die Quarantänepflicht wieder eingeführt.
Für Einreisende aus Drittstaaten gilt sie weiterhin. Auch Saarland-Ministerpräsident Tobias Hans und die Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz, Malu Dreyer, kündigten an, während Corona die Quarantänepflicht für Reisende aus dem Schengenraum abzuschaffen.
Quarantänepflicht in Niedersachsen: Was das Urteil für den Urlaub trotz Corona bedeutet
Update vom Donnerstag, 14.05.2020, 11.21 Uhr: Das Land Niedersachsen will nach der Aufhebung der Quarantänepflicht für Einreisende aus dem Ausland durch das niedersächsische Oberverwaltungsgericht keinen Sonderweg gehen. Außerdem sollen die Kontrollen an deutschen Grenzen schrittweise gelockert werden.
Beratungen von Bund und Ländern zur Fortdauer und Form einer Quarantänepflicht für Menschen, die nach einer Auslandsreise nach Deutschland zurückkehren oder von dort einreisen, sollten abgewartet werden, so ein Sprecher des Sozialministeriums am Mittwoch in Hannover.
Urlaub trotz Corona: Quarantänepflicht in Niedersachsen aufgehoben
Das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen hat die Pflicht in der Corona-Verordnung außer Kraft gesetzt, sich nach einem mehr als zweitägigen Aufenthalt im Ausland – also zum Beispiel Urlaub oder geschäftliche Reisen – in Quarantäne zu begeben. Zusätzlich empfahl Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) den Bundesländern die Regel aufzuheben, dass auch wer aus einem europäischen Nachbarland einreist für zwei Wochen in Corona-Quarantäne muss.
Die Pflicht soll künftig nur noch für Menschen gelten, die sich zuvor in Drittstaaten aufgehalten haben. Demnach fallen beispielsweise Deutsche, die aus Frankreich oder aus den Niederlanden einreisen, nicht mehr unter die Quarantänepflicht.
Quarantänepflicht in Niedersachsen: Grenzkontrollen werden trotz Corona gelockert
Die Entscheidung über die Quarantänepflicht liegt allerdings bei den Ländern. Zudem kündigte Seehofer an, dass die wegen der Corona-Pandemie eingeführten Kontrollen an der deutschen Grenze von diesem Samstag (16.05.2020) an schrittweise gelockert werden sollen. Auf touristische Reisen ins Ausland sollen die Bundesbürger in den kommenden Wochen jedoch weiterhin verzichten.
Corona in Niedersachsen: Quarantänepflicht ausgesetzt
Erstmeldung vom Mittwoch, 13.05.2020, 11.03 Uhr: Lüneburg – Das Oberverwaltungsgericht in Niedersachsen hat die generelle Quarantänepflicht zum Schutz gegen die Ausbreitung von Corona ausgesetzt. Demnach müssen Menschen, die aus dem Ausland ins Land einreisen, nicht mehr 14 Tage in Quarantäne bleiben. Die Richter gaben damit dem Eilantrag des Eigentümers einer Ferienhausimmobilie in Schweden statt.
Corona-Quarantänepflicht in Niedersachsen: Paragrafen der Corona-Rechtsverordnung durch Urteil außer Kraft gesetzt
Dieser wehrte sich gegen den Paragrafen der Niedersächsischen Corona-Rechtsverordnung. Darin heißt es: „Personen, die auf dem Land-, See- oder Luftweg aus dem Ausland nach Niedersachsen einreisen, haben sich (…) abzusondern. Sie sind verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise und auf direktem Weg zu ihrer Wohnung (…) zu begeben und sich dort für einen Zeitraum von 14 Tagen nach ihrer Einreise ständig aufzuhalten.“
Laut dem Paragrafen unterliegen alle aus dem Urlaub Heimkehrenden grundsätzlich einer Quarantänepflicht. Das ging dem Kläger aus Niedersachsen zu weit. Er hätte nach seiner Wiedereinreise nach Deutschland in einer vierzehntägigen Quarantäne verweilen müssen. Auch die drei Richter des 13. Senats am OVG in Lüneburg sahen das so und setzten die Quarantänepflicht in Niedersachsen mit ihrem Urteil kurzerhand außer Kraft.
Quarantänepflicht in Niedersachsen: Urteil macht Urlaub trotz Corona möglich
Ein Argument der Richter: Das Infektionsschutzgesetz lasse eine Regelung durch Rechtsverordnung nur unter bestimmten Voraussetzungen zu - etwa bei Krankheitsverdächtigen oder Kranken. Im Hinblick auf die weltweiten Fallzahlen kann ein aus dem Ausland Einreisender aber nicht pauschal als Krankheits- oder Ansteckungsverdächtiger angesehen werden.
Weiterhin sei es bei einem konkreten Verdachtsfall möglich, eine Quarantäne zu veranlassen. Ebenso sei es möglich, durch Rechtsverordnungen Risikogebiete auszuweisen, die die Verhängung einer Quarantänepflicht rechtfertigten. Alternativ könne der Staat Menschen, die aus dem Ausland einreisen, verpflichten, sich unverzüglich bei den jeweils zuständigen Infektionsschutzbehörden zu melden. Durch Tests und Befragungen könnten dann Maßnahmen ergriffen werden.
Quarantänepflicht in Niedersachsen ausgesetzt: Ziehen andere Bundesländer in Corona-Krise nach?
In Niedersachsen ist das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg das höchste Verwaltungsgericht. Der Beschluss, mit dem die Quarantänepflicht außer Kraft gesetzt wurde, bezieht sich nur auf die Regelung des niedersächsischen Corona-Infektionsschutzgesetzes. Damit gilt er auch nur für dieses Bundesland. Urlauber in anderen Bundesländern sind von dem Urteil also nicht direkt betroffen.
In anderen Bundesländern gibt es vergleichbare Regeln. Bund und Länder hatten zuvor eine Muster-Verordnung erarbeitet, auf deren Grundlage alle Länder in eigener Zuständigkeit Quarantäneregelungen erarbeitet hatten. Urlauber, die aus einem anderen Land heimkehren, müssen beispielsweise in Bayern 14 Tage in Quarantäne verbringen. Diese Regelung wurde schon am 10. April beschlossen. Bis voraussichtlich 10. Juni gilt auch für die heimkehrenden Urlauber in Hessen eine Quarantänepflicht. Ebenso in anderen Bundesländern.
Denkbar wäre, dass andere Bundesländer nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Niedersachsen nachziehen. Sofern ähnliche Klagen vor Gerichten in anderen Bundesländern vorliegen, kann es auch hier zu einer Lockerung kommen. Nordrhein-Westfalen und das Saarland kündigten bereits an, die 14-tägige Quarantänepflicht bald außer Kraft zu setzen.
Von Luisa Ebbrecht
Weitere Neuigkeiten rund um das Thema Corona in Niedersachsen* sind im News-Ticker zu finden. Zuletzt hat eine Friseurin in Niedersachsen gegen das Kontaktverbot verstoßen. Zuletzt wurden in Niedersachsen Lockerungen vereinbart. Jedoch bleibt die Corona-Kontaktsperre* weiterhin bestehen.
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