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Neue Corona-Regeln in der EU: Was bald für Genesene, Geboosterte und Ungeimpfte gelten soll

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Ab dem 1. Februar soll sich für Reisende in Europa einiges ändern. Es wird einfacher. Was für Genesene, Geimpfte und Ungeimpfte in den 27 Mitgliedsländern gelten soll.

Brüssel – Reisen ist aktuell noch recht kompliziert. Je nach Zielland gelten unterschiedliche Corona*-Regeln. Damit soll ab dem 1. Februar 2022 wenigstens bei der Einreise mit dem Regel-Wirrwarr Schluss sein – jedenfalls in den 27 Ländern der Europäischen Union*. Ab diesem Datum sollen einheitliche Einreise-Regeln gelten. Bei der Einreise kommt es dann auf den Impf- oder Genesenen-Status des Reisenden und nicht mehr die Infektionslage im Herkunftsland an. Wichtig ist jetzt ein gültiges digitales COVID-Zertifikat der EU. Es gibt Auskunft, ob jemand geimpft, genesen oder aktuell negativ getestet ist.

Was bedeutet das jetzt genau? Was müssen Urlauber jetzt beachten? Welche Unterlagen sind nötig – bzw. welches Impfzertifikat oder COVID-Zertifikat der EU sind dann vorzulegen?

Urlaub in der EU: Was ändert sich ab dem 1. Februar?

Geimpfte oder Genesene benötigen demnach für die Einreise in ein anderes EU-Land grundsätzlich keinen zusätzlichen PCR- oder Antigen-Test* mehr. Der Nachweis des eigenen Impf- und Genesenen-Status muss über das europaweit gültige digitale COVID-Zertifikat vorgelegt werden. In Deutschland ist das der QR-Code in der Corona-Warn-App oder der QR-Code über die CovPass-App.

Was gilt das für Geimpfte in der EU? Wann ist ein digitales EU-COVID-Zertifikat gültig?

Geimpfte dürfen sich in der EU frei bewegen. Bei der Einreise müssen sie ein gültiges digitales COVID-19-Impfzertifikat vorlegen.

Was gilt für Genesene bei der Einreise in ein EU-Land?

Was gilt für Ungeimpfte bei der Einreise in die EU ab dem 1. Februar 2022?

Reisen in der EU: Ausnahme für Kinder

Kinder unter 12 Jahren dürfen ohne gültiges Impfzertifikat reisen. Für 12- bis 18-Jährige gelten dieselben Regen, wie für Erwachsene.

Italien will Einreiseregeln ab Februar lockern - zieht Österreich nach?

Italien-Urlauber können ab dem 1. Februar bereits mit gelockerten Corona-Einreiseregeln rechnen. Ab dem 1. Februar brauchen Reisende aus den EU-Ländern lediglich entweder einen negativen Corona-Test oder einen Impf- oder Genesungsnachweis, wenn sie nach Italien kommen, wie ein Sprecher des Gesundheitsministeriums am Donnerstag (27. Januar) auf Nachfrage erklärte. In Italien* werden die Nachweise als „Green Pass“ (Grüner Pass) bezeichnet. Die in Deutschland verwendeten QR-Codes für Impfungen gelten auch in Italien. Bislang mussten alle Reisenden, auch Coronageimpfte und Genesene, zusätzlich einen negativen Corona-Test vorweisen.

Ob, sich auch alle anderen EU-Staaten an die neuen Regeln halten, ist zunächst noch unklar. Die 27 Mitgliedsländer einigten sich zwar diese Woche auf diese Empfehlungen, aber bei der Gesundheitspolitik haben die Mitgliedsländer weitgehend selbst das Sagen. Einige Länder wie Österreich* verlangen derzeit noch einen PCR-Nachweis für alle Geimpften und Genesenen ohne Booster. Einreisende ohne 2G-Nachweis (Impfung oder Genesung) müssen in Österreich für zehn Tage in Quarantäne und können sich nach frühestens fünf Tagen freitesten.

Was muss ich noch beachten, wenn ich in den Urlaub fahre?

Reisende sollten sich die länderspezifischen Corona-Regeln weiterhin genau ansehen – vor allem in den Reisehinweisen des Auswärtigen Amts in Berlin. Ob etwa für Restaurant- oder Kinobesuche im jeweiligen Reiseland ein Corona-Test auch für Geimpfte und Genesene verpflichtend bleibt, ist weiterhin Sache der Mitgliedstaaten. Deutlich vereinfacht werden die Corona-Regeln ab Dienstag in Dänemark: Es hebt als erstes EU-Land alle nationalen Auflagen wie die Gesundheitspass-Pflicht und die Maskenpflicht auf. (ml mit Material der dpa und afp). *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA

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